Drucksache Nr. 1515/2018:
Stadtbahnstrecke A-Nord:
Standortentscheidung zur Lage der Stadtbahnhaltestelle Kurze-Kamp-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1515/2018
2
 

Stadtbahnstrecke A-Nord:
Standortentscheidung zur Lage der Stadtbahnhaltestelle Kurze-Kamp-Straße

Antrag,


zuzustimmen,

1. dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) den Hochbahnsteig für die Stadtbahnhaltestelle Kurze-Kamp-Straße in dem in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Bereich anordnet und für diesen Standort die weitere Planung erstellt.

2. dass die Stadt Hannover sich mit 300.000 € an der Maßnahme beteiligt

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Besonders Frauen im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und ältere Menschen sind auf die Nutzung von öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen. Ein barrierefreier Ausbau von Stadtbahnhaltestellen und die Verknüpfung zu korrelierenden Bushaltestellen bietet eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg in die Stadtbahnfahrzeuge und Busse.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen unter anderem durch den Einbau von Notruf- und Informationssprechzellen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen, nicht beitragsfähiger Straßenbau
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 300.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -300.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 7.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -12.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -12.000,00 €

Die LHH zahlt einen Festbetrag in Höhe von 300.000 € für die Realisierung der von ihr bevorzugten Variante 3 als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Region Hannover sieht vor, in den kommenden Jahren den barrierefreien Ausbau der Haltestellen auf dem Bothfelder Streckenast der Stadtbahnlinie 9, der Stadtbahnstrecke A-Nord, zu beginnen. Nördlich der Haltestelle Noltemeyerbrücke sind alle fünf Haltestellen bis zum Endpunkt Fasanenkrug noch mit Niedrigbahnsteigen versehen.

Für die Jahre 2020 bis 2021 ist zunächst der barrierefreie Ausbau der Haltestellen Bothfeld und Kurze-Kamp-Straße geplant, wobei mit dem Ausbau der Haltestelle Bothfeld begonnen werden soll.

2. Beschreibung der Maßnahme

Die Haltestelle Kurze-Kamp-Straße befindet sich auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Han- nover-Bothfeld zwischen den Haltestellen Bothfeld und Stadtfriedhof Bothfeld.

Im Jahre 1976 wurden die Gleise in diesem Abschnitt aus dem Straßenraum der Sutelstraße sowie der Burgwedeler Straße heraus auf einen besonderen Bahnkörper westlich der Bebauung verlegt. Aus diesem Grund liegt die Haltestelle Kurze-Kamp-Straße etwa 50 m westlich der Burgwedeler Straße. Die Haltestelle ist über die Bischof-von-Ketteler-Straße und über Fußwege aus den umliegenden Siedlungsflächen zu erreichen. Bedient wird sie durch die Stadtbahnlinie 9 (Fasanenkrug - Empelde).

Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 4. Quartal 2017 wird die Stadtbahnhaltestelle von insgesamt rund 1800 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt. Der Ein- und Ausstieg in bzw. aus den Stadtbahnen erfolgt heute über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige.

Als Standort für den zukünftigen Hochbahnsteig an der Haltestelle Kurze-Kamp-Straße soll auf Forderung aus den politischen Gremien der Stadt Hannover eine Lage nördlich der Kreuzung von Stadtbahnstrecke und Bischof-von-Ketteler-Straße realisiert werden (vgl. Übersichtsplan Anlage 1). Mit der Standortwahl wird dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 01.06.2017 über den Antrag DS Nr. 1006/2017 gefolgt, die Variante 3 oder 3b zu realisieren.

Für diese Lage spricht das geplante, unmittelbar angrenzende Wohngebiet Hilligenwöhren, welches somit eine optimale Anbindung erhält und zudem zu einer Nachfragesteigerung beitragen wird. Die Fußwege für alle anderen Fahrgäste sowie die Nutzer des bestehenden P+R-Platzes verändern sich gegenüber der Bestandslage nur unwesentlich. Ein weiterer, entscheidender Vorteil ist, dass die Bestandshaltestelle während der Bauzeit weiter genutzt werden kann und sich dadurch die Bauabläufe effizient gestalten lassen.

Um die zwischen Burgwedeler Straße und der Stadtbahntrasse gelegenen Grundstücke angemessen nutzen zu können und dem dort ansässigen Lebensmittelmarkt Möglichkeiten zur Erweiterung zu eröffnen, wird die Stadtbahntrasse zwischen der derzeitigen und der zukünftigen Haltestelle um einige Meter nach Westen verschwenkt (dies veranschaulicht der Lageplan in Anlage 2).

Mit der Trassierungsanpassung wird im Bahnsteigbereich ein gerader Streckenabschnitt geschaffen, damit das Spaltmaß zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante den Grenzwert für die Barrierefreiheit einhält. Die mit der Neutrassierung verbundenen Verluste beim Stadtgrün werden durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Mit einem neuen Rad- und Fußweg können die nördlichen Bahnsteigzugänge an die Burgwedeler Straße angebunden werden. Aus dem westlich an die Haltestelle angrenzenden Wohngebiet Hilligenwöhren würden die Fahrgäste aus Norden und Süden auf die Bahnsteige gelangen (vgl. Lageplan Anlage 2).

Grunderwerb ist nicht erforderlich, da sich alle benötigten Flächen im Besitz der Stadt Hannover befinden.

Die Fahrbahnen der angrenzenden Straßen bleiben durch den Haltestellenausbau unverändert. Anpassungen werden ggf. im Zuge der Erschließung des neuen Wohngebietes durch die Stadt vorgenommen.

3. Städtebauliche Entwicklung im Umfeld

Die Stadtbahntrasse und der geplante Hochbahnsteig liegen – ebenso wie die bisherige Haltestelle und ihre Gleisführung – innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Trasse für eine Hauptverkehrsstraße, die einst die sogenannte Verschwenkung der Burgwedeler Straße nach Westen aufnehmen sollte. Diese Planung steht aktuell in der Diskussion. So haben sich bereits der Stadtbezirksrat 3 Bothfeld-Vahrenheide (DS-Nr. 15-0222/2015) und die Ratsgremien (DS-Nr. 1357/2015) für die Herausnahme dieser Vorhaltetrasse aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen.



Durch die vorgeschlagene neue Lage der Haltestelle auf der Nordseite der Bischof-von-Ketteler-Straße und gleichzeitig am westlichen Rand der bisherigen Vorhaltetrasse bietet sich jetzt die Chance, die zukünftig nicht mehr für verkehrliche Zwecke vorzuhaltenden Flächen sinnvoll für die Stadtentwicklung zu nutzen. Der in direkter Nachbarschaft gelegene Edeka-Markt bildet heute den Kern des dortigen Nahversorgungszentrums Kurze-Kamp-Straße. Mit einer Verkaufsflächengröße von ca. 1000 m² liegt er jedoch am unteren Rand der Größenordnung für einen sogenannten Vollversorger. Zudem ist das Gebäude in seiner Grundrisskonzeption und Lage unmittelbar am westlichen Fahrbahnrand der Burgwedeler Straße nicht zukunftsfähig. Das Gebäude wurde seinerzeit in Erwartung einer baldigen Verlegung der Burgwedeler Straße in die oben genannte neue, westlich gelegene Trasse errichtet. Auch die aktuelle Eigentumssituation bzw. der Zuschnitt der entsprechenden Flurstücke spiegelt diese frühere Planung wider.

Vor dem Hintergrund der politischen Beschlüsse, die bisherige Verkehrsplanung zu revidieren und die Burgwedeler Straße als Hauptverkehrsstraße in ihrer bisherigen Lage zu belassen, ist der Eigentümer des Edeka-Marktes mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, die diesem Ziel aktuell entgegenstehende Grundstückssituation durch Flächentausch zwischen ihm und der Stadt sowie durch Hinzukauf von Flächen zu bereinigen. Gleichzeitig möchte er das bestehende Gebäude abbrechen und in veränderter Lage und Größe neu errichten. Hierzu hat er bereits ein erstes städtebauliches Konzept vorgelegt, das auch die unmittelbare Umgebung mit einbezieht und das für die zukünftige städtebauliche Entwicklung dieses zentralen Bereiches interessante Perspektiven eröffnet. Die geplante Lage der Stadtbahnhaltestelle nördlich der Bischof-von-Ketteler-Straße stellt dabei einen wichtigen Baustein dar.

4. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Kurze-Kamp-Straße betragen die Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung der infra von Februar 2018 insgesamt rund 3,5 Mio. €. Davon wären voraussichtlich bis zu 1,8 Mio. € von der Region zu tragen.

Die geplante Haltestellenlage liegt in der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes begründet und ist somit vornehmlich Wunsch der Stadt Hannover. Gegenüber einer Lösung in Bestandlage fallen somit Mehrkosten aufgrund umfangreicherer Gleisbauarbeiten an. Da die Verlegung der Haltestelle nicht stadtbahnbedingt ist, fordert die Region auf Grundlage des Kooperationsvertrages eine finanzielle Beteiligung der Stadt Hannover. Auf Verwaltungsebene wurde zwischen Region und Stadt ein Festbetrag von 300.000 € vereinbart. Dieser liegt deutlich unter den Mehrkosten gegenüber einem barrierefreien Ausbau der heutigen Haltestelle. Sobald die politischen Gremien der Region und der Stadt der Beteiligung der Stadt in Höhe von 300.000 € zugestimmt haben, soll die im Entwurf vorliegende Finanzierungsvereinbarung unterschrieben werden.

5. Weiteres Verfahren

Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die entsprechenden Planunterlagen sollen in 2018/19 erarbeitet und anschließend bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Die Planung wird den zuständigen politischen Gremien der Region und der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt.






Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan Hochbahnsteig Kurze-Kamp-Straße
Anlage 2: Lageplan Hochbahnsteig Kurze-Kamp-Straße
66.11 .1
Hannover / 07.06.2018