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Anerkennung und Förderung der Kindertagesstätte der Elterninitiative Schülerbetreuung "ElSch" e.V.
Antrag,
zu beschließen,
1) die Elterninitiative Schülerbetreuung "ElSch" e.V. als Träger einer Hortgruppe anzuerkennen und
2) ab 01.08.2004 laufende Beihilfen für einen Regelhort mit maximal 12 Kindern, mit einer Betreuungszeit von täglich 12:00 - 17:00 Uhr und einer Ferienöffnung, nach den Förderrichtlinien von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen und gemeinnützig anerkannten Vereinen (DS 0332/ 2003), in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungszeitmodellen für den Hortbereich (DS 1853/ 2001 N1) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 44.000,00 € | 1.4645.718100.5* |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 44.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -44.000,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich hierbei um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Mit der Informationsdrucksache 1149/ 2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Darin wird die Förderung gemäß Antragstext vorgeschlagen.
Die Elterninitiative "ElSch" betreut in privater Initiative zwölf Grundschulkinder, bisher ohne städtische Förderung.
Dieses Angebot besteht bereits seit 01.08.2001 in den Räumlichkeiten der Dreifaltigkeitskirche in der Holscherstr. 17.
Die im Rahmen der Einführung der "Verlässlichen Grundschule" am Standort der Johanna-
Friesen-Grundschule durchgeführte Elternbefragung im Jahr 2002/ 2003 zeigte, dass gerade in diesem Bereich eine große Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Grundschulkinder besteht, die aber mit dem vorhandenen Angebot nur zum Teil befriedigt wird.
Mit der Umstrukturierung und der daraus resultierenden Neukonzeption am Standort der Johanna-Friesen-Schule (DS 1374/2003) wurde unter Punkt 6 bereits in Erwägung gezogen, den Verein als Jugendhilfemaßnahme zu übernehmen und zu fördern.
Da die bisherige Finanzierung gänzlich ohne eine städtische Förderung abgewickelt wurde, nunmehr aber von Seiten des Arbeitsamtes die SAM-Stelle nicht weiter gefördert wird, fehlt der Elterninitiative die finanzielle Basis, um die Schulkinderbetreuung weiterbestehen zu lassen.
Für den Bereich der Oststadt würden dann zwölf Betreuungsplätze wegfallen.
Mit der Anerkennung und Finanzierung der Elterniniative "ELSch" wird dem Beschluss des Rates (DS 0828/2000 u. 1853/2001 N1) gefolgt, die Betreuungsangebote für Schulkinder im Rahmen der Umsetzung der "Verlässlichen Grundschule" den Erfordernissen vor Ort anzupassen und in Jugendhilfeangebote auf Grundlage des KJHG umzuwandeln.
Der Verein hat neben der Betriebserlaubnis des Niedersächsischen Landesjugendamtes ein pädagogisches Konzept und einen Finanzierungsplan vorgelegt.
Die Elterninitiative "ElSch" wird sich am 11.06.2004 in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorstellen.
Die Verwaltung schlägt zur Erhaltung der Hortplätze die Förderung des Vereins als Kinderladen vor.
Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Träger wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung rechnen kann, wenn sich zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.41
Hannover / 24.06.2004