Anfrage Nr. 15-3230/2019:
Baumfällungen auf Grundstück Menschingstr. 8

Inhalt der Drucksache:

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Baumfällungen auf Grundstück Menschingstr. 8

Am 01.10.2019 wurde zuletzt die Fällung eines mehrstämmigen Baumes auf dem o. g. Grundstück vorgenommen. Insgesamt zwei Anträgen auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung sind dort freigegeben worden für insgesamt fünf Gehölze.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Befinden bzw. befanden sich die zur Fällung genehmigten Gehölze und Bäume auf einem Grundstück, das zurzeit wegen möglicher Bebauungsabsichten in der Diskussion steht?

  2. Hat die Fachverwaltung sich von den Ausnahmetatbeständen vor Ort ein Bild gemacht, oder was war Grundlage dieser Genehmigungen?

  3. Hat die Verwaltung die Auflage gemacht, dass die vorgesehenen Ersatzpflanzungen von fünf Gehölzen auf dem Grundstück vorgenommen werden müssen und wenn nein, weshalb nicht?