Antrag Nr. 15-3065/2019:
Reparaturen in der Anderter Straße und Gollstraße und am Radweg am Ende Eisteichweg

Inhalt der Drucksache:

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Reparaturen in der Anderter Straße und Gollstraße und am Radweg am Ende Eisteichweg

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. sich an die Bundesbahn zu wenden und sie aufzufordern, den Radweg in Fortsetzung des Eisteichwegs so herzurichten, dass einerseits die immer noch vorhandenen Löcher geschlossen werden und andererseits den Weg von den Steine zu beseitigen, die sowohl für Radfahrer/innen als auch Rollstuhlfahrer/innen erhebliche Hindernisse sind und eine Wegbenutzung durch die Erschütterungen von Rädern und Rollstühlen zu erheblichen Schmerzen führen und
2. insbesondere die oben genannten Straßen im Stadtbezirk noch vor Eintritt des Winters auf Schäden zu kontrollieren und die gefundenen Schäden reparieren zu lassen und anschließend die Reparaturen auf ihre korrekte Ausführung hin zu kontrollieren.

Begründung

1. Im Zuge der Wiederherstellung des Radweges in Fortsetzung des Eisteichwegs durch die Bahn-AG als Verursacher der dortigen Schäden durch den erheblichen Schwerlastverkehr für die Reparatur der dortigen Bahnbrücke sind aber immer noch an einigen Stellen, insbesondere im Bereich der Bahnbrücke erhebliche Unebenheiten geblieben und der übrige Weg mit kleinen Streusteinen versehen worden, die bei Benutzung dieses Radweges zu erheblichen körperlichen Belastungen bis hin zu Schmerzen führen. Insofern kann hier von einer korrekten Wegreparatur nicht gesprochen werden. Vielmehr ist zu befürchten, dass Betroffene Stadt oder Bahn-AG auf Schmerzensgeld verklagen, wenn dieser Mangel nicht abgestellt wird. Schließlich wird der Weg nicht nur zur Erholung, sondern für viele auch als Arbeitsweg benutzt.
2. Seit Jahren beschwert sich der Bezirksrat immer wieder in unregelmäßigen Abständen über den schlechten Zustand vieler Straßen im Stadtbezirk und beantragt die Reparaturen. Besonders betroffen sind davon die Gollstraße und die Anderter Straße. Eine eigentlich notwendige Grundsanierung der Gollstraße wurde bisher abgelehnt, weil erwartet wird, daß diese in absehbarer Zeit noch durch erheblichen Schwerlastverkehr belastet sein wird, und zwar durch die in der Nachbarschaft durchzuführenden Brückenbauarbeiten. Stattdessen wurden immer wieder in unregelmäßigen Abständen Reparaturen vorgenommen, die aber anscheinend auf ihre korrekte Ausführung nicht kontrolliert wurden und es so immer wieder zu erneuten Schäden an den reparierten Stellen kam und die Reparatur selbst durch unsachgemäße Ausführung zu Belastungen führt. Deshalb ist es zwingend notwendig, nicht nur für eine unverzügliche Reparatur der Schäden zu sorgen, sondern auch danach eine Kontrolle durchzuführen.
3. Auf der Anderter Straße befinden sich ebenfalls derartige Schäden und mangelhaften Reparaturen, aber auch erhebliche Verschmutzungen durch anliegende Firmen, auf deren Beseitigungen hingewirkt werden muss, und zwar in kürzeren Abständen, als das bisher der Fall ist. Außerdem sollte geprüft werden, in wieweit die Schmutz verursachenden Firmen nicht auch auf Schadensersatz sowohl bei Ersatzvornahme von Reinigungen und Reparatur durch die Stadt Hannover, als auch für die Reinigungen der Fenster anliegender Wohnungen.