Drucksache Nr. 15-3016/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Trauerfeiern Friedhof Stöcken
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 04.12.2019
TOP 8.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-3016/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Trauerfeiern Friedhof Stöcken
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 04.12.2019
TOP 8.3.3.

Die ca. fünf Termine für Trauerfeiern im Friedhof Stöcken waren am 25.10.2019 im stündlichen Rhythmus vergeben. Das führte zu stressigen Situationen, z.B., dass aus dem Warteraum bereits die nächste Versammlung in die Trauerhalle einrückte, während die Teilnehmer*innen der vorher stattgefundenen Trauerfeier noch durch den Seitenausgang den Raum verließen. Es ist für eine würdevolle Verabschiedung nicht angenehm, wenn aufgefordert wird, die Räumlichkeiten zügig zu verlassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Trauerfeiern finden durchschnittlich jährlich statt und wie verteilen sich diese auf die Wochentage?
2. Warum werden die Termine zeitlich so eng begrenzt vergeben, dass zumindest bei größeren Trauergesellschaften keine würdevolle Verabschiedung möglich ist?
3. Gibt es vorgeschriebene Zeitrahmen für die Trauerfeiern? Wer legt diese fest?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:Es finden jährlich rund 200 Trauerfeiern bzw. Nutzungen der Kapelle in Stöcken statt. Donnerstag und Freitag sind die Wochentage mit der größten Nachfrage.
Jahr
Friedhof
Gesamt
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
2016
Stöcken
196
26
29
10
54
77
2017
Stöcken
210
18
23
25
64
77
2018
Stöcken
200
24
34
24
37
80
Zu Fragen 2 und 3:
In der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Friedhofssatzung ist in § 14 Absatz 3 ausgeführt, dass die Trauerfeiern nicht länger als 30 Minuten dauern sollen. Diese Zeiten sind zwischen der Friedhofsverwaltung und dem Fachverband Hannoverscher Bestatter abgestimmt worden.