Drucksache Nr. 15-2959/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 1
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 6.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2959/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 1
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 6.1.2.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates am 15.11.17 wurden die von der Verwaltung geplanten nächsten Maßnahmen im Rahmen des Straßensanierungsprogramms "Grunderneuerung im Bestand" III (GiB) für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vorgestellt. Neben der Kostenbeteiligung der anliegenden Eigentümer*innen als solches hat auch die Unklarheit über die konkret zu erwartenden Kosten für Unmut gesorgt. Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und vorliegender Schlussrechnungen über die Gesamtkosten ermittelt werden. Da die Grunderneuerung im Bestand jedoch seit 2014 betrieben wird (siehe Maßnahmenpakete I+II, DS 0077/2014 N1 sowie 15-0835/2015), gibt es im Zuge der bereits abgeschlossenen Grunderneuerungen schon feststehende Zahlen und Erfahrungswerte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wie viele Eigentümer*innen sind im Rahmen der GiB-Maßnahmenpakete I+II im Stadtbezirk pro Straße an den Kosten beteiligt und wie hoch sind jeweils die umlagefähigen Gesamtkosten der Maßnahmen (soweit diese bereits abgeschlossen sind und eine Schlussrechnung vorliegt)?

2. Bezogen auf Frage 1: Wie lautet in absoluten Zahlen (€) pro Straße jeweils der höchste, niedrigste und mittlere (Median, nicht Durchschnittswert!) zu zahlende Betrag?

3. Da die im Zuge der GiB-Maßnahmenpakete I+II betroffenen Straßen über den gesamten Querschnitt und nicht nur die Nebenanlagen grunderneuert wurden/werden: Wie gestaltet sich üblicherweise das Kostenverhältnis zwischen Nebenanlagen und Fahrbahn (in %) und gibt es in Hannover abgeschlossene Vergleichsbeispiele für isolierte Grunderneuerungen von Nebenanlagen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1.)
Für die GiB-Maßnahmenpakete I und II liegen zu den Baumaßnahmen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide derzeit keine Schlussrechnungen der ausführenden Firmen vor.
Daher können die jeweils umlagefähigen Gesamtkosten der Maßnahmen nicht genannt werden.
Die Bauausführung für die Maßnahmen Gartenheimstraße, Dornierstraße und Lilienthalstraße wurden erst innerhalb des letzten Halbjahres beendet.
Die Arbeiten für die Maßnahme Alter Flughafen sind aktuell nicht abgeschlossen.
Im Heinersdorfweg wurden die Arbeiten im August 2016 beendet. Allerdings liegt die Schlussrechnung hierfür aufgrund einer Firmeninsolvenz nicht vor. Daher konnten auch für diese Maßnahme die Baukosten noch nicht abschließend ermittelt werden.

Die Anzahl der voraussichtlich an den umlagefähigen Kosten zu beteiligenden EigentümerInnen gliedert sich wie folgt:
1) Heinersdorfweg (GiB I) – 21 Eigentümer- innen
2) Gartenheimweg (GiB I) – 47 Eigentümer- innen
3) Alter Flughafen (GiB II) – 39 Eigentümer- innen
4) Dornierstraße (GiB II) – 19 Eigentümer-innen
5) Lilienthalstraße (GiB II) – 24 Eigentümer- innen

Zu Frage 2.)


Wie zu Frage 1 ausgeführt sind die tatsächlich entstandenen Baukosten und die daraus resultierenden Beitragshöhen derzeit nicht abschließend ermittelbar.
Daher können gewünschten Angaben – wie höchster und niedrigster Wert sowie Median – für die tatsächlich zu zahlenden Beiträge nicht beziffert werden.

zu Frage 3.)
Je nach Breite und Art der Ausführung kann das Kostenverhältnis Fahrbahn / Nebenanlage individuell schwanken. Der Anteil der Nebenanlage kann ca. 20-50% der Gesamtbaukosten betragen. Bereits in GiB I und II wurde die isolierte Erneuerung von Nebenanlagen in anderen Stadtbezirken beschlossen. Vergleichsbeispiele sind die Erneuerung der Nebenanlage Haltenhoffstraße, Radweg Gemeindeholzstraße, Nebenanlage Schützenallee und Nebenanlage Guths-Muths-Straße.
Beispielhaft sei die Maßnahme Slicherstraße (GiB I, Ausbau 07/2015 bis 03/2016, Innerortsstraße) benannt, hier gestaltet sich das Kostenverhältnis zwischen Nebenanlage und Fahrbahn in etwa 46 % (Nebenanlage) zu 54 % (Fahrbahn).