Anfrage Nr. 15-2949/2018:
Aufwand für Flüchtlinge im Stadtbezirk Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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Aufwand für Flüchtlinge im Stadtbezirk Südstadt-Bult

Für 2019 bis 2022 sieht die Bundesregierung eine Fortsetzung der 2016 vereinbarten Bundeshilfen für die Unterbringung und Integration der „Geflüchteten“ vor. Hierbei regelt der aktuelle Gesetzesentwurf die Finanzierung der Integrationskosten in Ländern und Kommunen verbindlich lediglich bis Ende 2019.

Wir fragen daher die Verwaltung:

(1) Wie hoch war der jährliche finanzielle Gesamtaufwand für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 im Stadtbezirk?

(2) Welcher Anteil wurde jeweils vom Bund und vom Land getragen?

(3) Wie hoch wird der jährliche Gesamtaufwand für 2019 bis 2022 kalkuliert und wie wird ab 2020 der Aufwand bestritten, wenn die Bundeshilfen reduziert werden?