Anfrage Nr. 15-2923/2017:
Bohrverbot in hannoverschen Schulen aufgrund von Asbest-Gefahr

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Bohrverbot in hannoverschen Schulen aufgrund von Asbest-Gefahr

Das Gebäudemanagement der Stadt ist zu der Entscheidung gelangt, das Bohren, Schleifen, Schlitzen und Stemmen durch Nicht-Sachkundige im Sinne der Gefahrstoffverordnung in Hannovers Schulen vorsorglich zu untersagen. Hintergrund ist die Verbauung von asbesthaltigem Putz in den Jahren zwischen 1960 bis 1993.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welchen Schulen in Hannovers Südstadt wurde asbesthaltiger Putz verbaut?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um die Kinder an südstädter Schulen vor dem Risiko des Kontakts mit Asbest zu schützen, die über das Bohrverbot in Schulen hinausgeht?