Drucksache Nr. 15-2922/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällarbeiten in der Orli-Wald-Allee
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 13.12.2017
TOP 5.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-2922/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällarbeiten in der Orli-Wald-Allee
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 13.12.2017
TOP 5.4.1.

Aufmerksame Bürger wiesen uns auf die Baumfällarbeiten in der in der Orli-Wald-Allee hin. Eine alte einstämmige Eiche mit einem Durchmesser von ca. 80 cm wurde am 12.10.2017 gefällt.
In der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt werden nach § 2(1)a Laubbäume mit mindestens 60 cm Umfang (Durchmesser: ca. 20 cm) gesondert geschützt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Stadtverwaltung:
1. Wieso musste der Baum gefällt werden?
2. Welcher Ausnahmetatbestand wurde herangezogen (§ 4 Baum-schutzsatzung der LH Hannover)?
3. Wie wird der Baum gleichwertig nach § 7 der Baumschutzsatzung ersetzt?

Antwort der Verwaltung:


Zu 1.:
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat in der Orli-Wald-Allee lediglich Linden- Bäume (Tilia intermedia) und folglich keine dt. Stieleiche entnommen. Eine Recherche hat ergeben, dass der genannte Baum auf dem Gelände der Gartenheim Wohnungsgesellschaft entnommen wurde. Die Fällung wurde ordnungsgemäß beantragt. Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung der bestehenden Satzung wurde am 10.10.2017 entsprochen.

Zu 2.:
Es handelt sich um eine Ausnahme nach § 5 Abs. 1 der Baumschutzsatzung: Von den Verboten des § 3 ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.

Zu 3.:
Ja, der Baum wird ersetzt. Die Ersatzmaßnahme wurde mit folgender Vorgabe verknüpft:
„Es muss ein gebietstypischer und standortgerechter Laubbaum, I.-II. Ordnung, Stammumfang mindestens 18-20 cm, bis zum 01.05.2018 gepflanzt werden.“