Antrag Nr. 15-2911/2017:
Erstellung eines fundierten, zukunftsorientierten und juristisch belastbaren Handlungskonzeptes für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen- und Kindergartenplätzen

Inhalt der Drucksache:

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Erstellung eines fundierten, zukunftsorientierten und juristisch belastbaren Handlungskonzeptes für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen- und Kindergartenplätzen

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein fundiertes, zukunftsorientiertes und juristisch belastbares Handlungskonzept für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen- und Kindergartenplätzen zu entwerfen und vorzulegen.

Begründung


Den gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz (§ 24 Abs. 2 S.1 SGB VIII) und/oder einen Kindergartenplatz (§ 24 Abs. 3 S.1 SGB VIII) kann von der Landeshauptstadt Hannover nicht gedeckt werden.

Der Bundesgerichtshof bejaht im Urteil vom 20.10.2016 (III ZR 278/15, 302/15 und 303/15) die möglichen Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze. Die anfallenden Kosten für die ausstehenden Schadensersatzklagen finden im Haushalt keine Berücksichtigung. Eine gerechte und juristisch belastbare Verteilung ist durch keine Vergaberichtlinie geklärt.

Werden nach § 24 Abs.1 SGB VIII berufstätige Eltern faktisch bevorzugt?
In welcher Reihenfolge und welcher Priorität werden die Plätze vergeben? Nach Anmeldezeitpunkt, Bedarf oder weichen Kriterien?

Ein juristisch belastbares Handlungskonzept für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen- und Kindergartenplätzen ist überfällig.