Informationen:
Beratungsverlauf:
- 20.11.2019: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: 14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
Antragsteller(in):
SPD-Fraktion
SPD-Fraktion
Sofern die zuständige GS keine Ganztagsschule ist, wird der Beförderungsanspruch auch zur nächsten Ganztagsschule (hier: GS Grimsehlweg) erfüllt. Ansonsten kann ein Anspruch über eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Schule (§ 63 Abs. 3 NSchG) erwirkt werden.
Für Primarschüler*innen, die in dem Obdachlosenheim in der „Alten Peiner Heerstraße“ wohnen, stellt die Grundschule Gartenheimstraße die zuständige Grundschule dar, zu der sich der Beförderungsanspruch grundsätzlich bemisst. Da der Schulweg dorthin länger als 2 Kilometer ist und eine ÖPNV-Verbindung nur mit einem Umstieg genutzt werden kann, werden im Rahmen der Schüler*innenbeförderung die 1. - 2. Klässler*innen per Mietwagen befördert.
(Text folgt einer Auskunft des Dezernenten für Wirtschaft, Verkehr und Bildung Ulf-Birger Franz)
Aufgrund der vom GS-Schulverbund ausdrücklich gewünschten und begründeten Aufteilung der Schüler*innen auf mehrere GS besuchen einige Kinder aus der Einrichtung in der „Alten Peiner Heerstraße“ die GS Hoffmann von Fallersleben Schule.
Im Sinne einer Gleichbehandlung sollten auch sie einen Anspruch auf Beförderung erhalten.
Zu 2.: