Drucksache Nr. 15-2877/2017 N1 S1:
STELLUNGNAHME:
Beschleunigter Ausbau von freiem WLAN in Buchholz-Kleefeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.12.2017
TOP 9.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2877/2017 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

STELLUNGNAHME:
Beschleunigter Ausbau von freiem WLAN in Buchholz-Kleefeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.12.2017
TOP 9.3.1.1.

Beschluss


Der Ausbau von freiem, kostenlosem WLAN im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld wird seitens der Stadt Hannover u.a. (Dies könnte z.B. auch die Beantragung von Mitteln aus dem Wifi4EU-Programm mitbedeuten: https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/wifi4eu-kostenloses-wlan-fur-alle, wie unlängst vom Bezirksrat Vahrenwald-List gefordert wurde.) durch die Verwendung von Freifunk ( Vgl. hierzu: https://hannover.freifunk.net/) -Routern beschleunigt durchgeführt. Ziel ist es, sobald wie möglich eine flächendeckende Versorgung des Stadtbezirks zu erreichen. Die LHH wird aufgefordert, die Planung zum Ausbau des freien WLAN im Stadtbezirk mit Zeitzielen dem Bezirksrat vorzustellen.

Stellungnahme


Die Verwaltung erreichen derzeit Anträge aus den Stadtbezirksräten zum Thema „Ausbau von W-LAN“. Die Verwaltung informiert die Stadtbezirksräte hierzu wie folgt:
Der flächendeckende Zugang zu schnellem Internet ist Grundvoraussetzung einer digitalen Landeshauptstadt Hannover. Der verwaltungs- und stadtweite WLAN-Ausbau ist für die Landeshauptstadt Hannover ein priorisiertes Thema. Hierbei gilt es zu beachten, dass der WLAN-Ausbau auf zwei unterschiedlichen Ebenen erfolgt:

1. WLAN-Ausbau in städtischen Dienstgebäuden
Der kontinuierliche WLAN-Ausbau der städtischen Gebäude erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen der Fachbereiche, Betriebe und Ämter der Landeshauptstadt Hannover, der örtlichen Gegebenheiten sowie der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Aktuell sind ca. 40 Standorte bereits mit WLAN ausgestattet bzw. befinden sich in der Realisierungsphase.






Die Stadtverwaltung setzt sich das Ziel, bis Ende 2020 die Besprechungs- und öffentlichen Bereiche aller städtischen Dienstgebäude mit WLAN zu versorgen. Priorität besitzt hierbei die WLAN-Ausstattung der hannoverschen Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplans. Langfristiges Ziel ist es, alle städtischen Gebäude parallel zur Standardverkabelung flächendeckend mit WLAN auszustatten. Für alle Neubau- und Neuanmietungsprojekte wird die notwendige
Verkabelung für ein flächendeckendes WLAN realisiert. Das vorhandene WLAN der dienstlichen Gebäude kann innerhalb der öffentlichen Bereiche für die öffentliche Nutzung freigegeben werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den Fachbereichen, Betrieben und Ämter der Landeshauptstadt Hannover.
2. WLAN-Ausbau für die Öffentlichkeit
Die Stadtverwaltung wird den Ausbau der öffentlichen WLAN-Infrastruktur unter Berücksichtigung organisatorischer, finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen intensivieren. In Zusammenarbeit mit städtischen Beteiligungen und regional ansässigen Unternehmen wie z.B. htp, enercity und der ÜSTRA sollen innovative Ansätze konzipiert und umgesetzt werden. Darüber hinaus wird geprüft inwieweit die Landeshauptstadt Hannover Freifunk-Initiativen unterstützen kann.
3. Fördermittelakquise für den weiteren WLAN-Ausbau
Das EU-Förderprogramm Wifi4EU sieht vor, dass antragsberechtigte Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts sich einmalig für einen Voucher über max. 15.000€ bewerben können. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich Geräte- und Installationskosten und keine Planungs-, Betriebs- und Wartungskosten (verbleiben bei den Kommunen) gefördert werden. Der geförderte WLAN-Hotspot muss kostenfrei für alle Nutzer*innen sein, darf keine Werbung beinhalten und nicht für kommerzielle Datensammlungen genutzt werden.
Aufgrund der einmaligen geringen Fördersumme prüft die Landeshauptstadt Hannover eine Antragsstellung anhand einer Kosten-Nutzen-Abschätzung.