Antrag Nr. 15-2866/2017:
Elektro-„Zapfsäulen“ bei B-Plänen berücksichtigen

Inhalt der Drucksache:

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Elektro-„Zapfsäulen“ bei B-Plänen berücksichtigen

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen für alle Wohnhäuser ab 3 Geschossen die Einrichtung einer Lademöglichkeit für Elektroautos vorzusehen.

Begründung

Im Laufe der letzten Jahre erfreuen sich Fahrzeuge mit Elektromotor einer immer größeren Beliebtheit. Aufgrund der verbesserten Technik sind die Elektrofahrzeuge mittlerweile alltagstauglich, sofern ihnen ein ausreichendes Netz von Ladestationen zur Verfügung steht. Die vorgesehene Regelung soll dazu dienen, dass ein dichtes Netz solcher Lademöglichkeiten entsteht.

Ähnlich wie bei den gasbetriebenen Fahrzeugen wird die Auslastung zu Beginn wahrscheinlich recht gering sein, jedoch im Laufe der nächsten Jahre ansteigen. So erwartet beispielsweise die Volkswagen AG, dass im Jahre 2025 bereits eine Million Elektroautos verkauft werden. Im Jahre 2030 könnte jedes zweite Fahrzeug ein Fahrzeug mit Elektromotor sein. Es stünde unserem Stadtbezirk gut ‚zu Gesicht‘ den absehbaren Wandel hin zu immer mehr Elektromobilität frühzeitig zu unterstützen.