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Shisha-Bars
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Mitte, bei denen die Nutzung als Wettbüro und Spielhalle untersagt werden soll, auch sogenannte Shisha-Bars zu untersagen.
Begründung
Wie bei Spielhallen und Wettbüros ist auch bei Shisha-Bars von einer negativen städtebaulichen Auswirkung auf den jeweiligen Standort auszugehen. Durch die Ansiedlung von derartigen Einrichtungen ist von einer Abwertung des Standortes mit einem einhergehenden Trading-Down-Effekt auszugehen.