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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag zur DS 15-2577/2019 Einmündung der Weißekreuz- in die Sedanstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 18.11.2019
TOP 9.1.4.1.
Beschluss
Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Einmündung Weißekreuz- in die Sedanstraße mit einer Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linie), Verkehrszeichen 299 gem. § 41 StVO Anlage 2, zu versehen.“
Entscheidung
Dem Änderungsantrag kann nur teilweise gefolgt werden.
Der in die Sedanstraße einmündende Gehweg (frei für Radfahrende) gehört nicht zur Weißekreuzstraße, sondern zur Gartenstraße.
Eine beidseitige Anordnung von sog. Parknasen (vorgezogene Seitenräume), ist nicht möglich, da es sich dann um eine Querungshilfe für Fußgänger handeln würde, die zwangsläufig barrierefrei mit taktilen Elementen auf beiden Seiten auszustatten wäre. Taktile Elemente dürfen aber nicht in der Garagenzufahrt angeordnet werden.
Als Maßnahme gegen das widerrechtliche Zuparken der Einmündung für Radfahrende und zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen einbiegenden Radfahrenden und dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Sedanstr., wird die vorgeschlagene Parknase einseitig umgesetzt. Der vorgezogene Seitenraum wird seitlich mit je einem Fahrradbügel gegen Überfahren/Beparken gesichert.