Antrag Nr. 15-2832/2019:
Einbahnstraße Kleefelder Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Einbahnstraße Kleefelder Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Zur Verdeutlichung der bestehenden Einbahnstraßen-Regelungen werden „Einfahrt verboten“ Schilder auf der Kleefelder Straße ergänzt.

2. Die Einbahnstraße beginnt ab der Gneisenaustraße.

Begründung

1. Die Regelung der Einbahnstraße trägt erheblich zur verkehrlichen Verbesserung der Gegebenheiten bei. Autofahrende sind sich anscheinend aber nicht alle über die Beschilderung der Fahrradstraße bewußt und verbinden weder die gegenläufigen Einfahrten noch die Fahrradstraßenschilder mit einem Einfahrtsverbot.
Selbst wenn die Regeln/Bedeutung der Verkehrsschilder den Autofahrenden klar sind kann die Schilderkombination derzeit verwirren.

2. Auf dem kleinen Stück zwischen Gneisenaustraße und Nettelbeckstraße kommen sich Fahrzeuge weiterhin auf engem Raum entgegen. Auch mit Einbahnstraße kann der Verkehr hier ohne Probleme abfließen und Müllabfuhr und Auto würden sich nicht begegnen. Auch rechnen Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmer nicht mit einem Wechsel der Regel auf dieser Strecke. Die Sackgasse im Osten der Kleefelder Straße kann natürlich keine Einbahnstraße sein. Der erste/Westliche Teil der Straße stellt hingegen kein Problem da eine durchgängige Einbahnstraße zu sein.


Bilder siehe Anlage