Antrag Nr. 15-2815/2019:
ÄNDERUNGSANTRAG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2476/2019 Neugestaltung der Heisterbergallee

Inhalt der Drucksache:

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ÄNDERUNGSANTRAG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 15-2476/2019 Neugestaltung der Heisterbergallee

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen, den Antrag wie folgt zu ergänzen:

Die Neugestaltung der Heisterbergallee ist schnellstmöglich bis zur Gartenstraße fortzusetzen. Dabei sind neben der sicheren Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr zwischen den beiden Nahversorgern auch eine Verengung des Straßenraums, die Sanierung des nördlichen Fuß/Radweges und die Anlage von zeitgemäßen Bushaltestellen zu berücksichtigen.

Begründung


In seinem Beschluss vom 10.03.2016 hatte der Bezirksrat ausdrücklich eine Neugestaltung des westlichen Abschnitts der Heisterbergallee bis zur Gartenstraße gefordert. Die vorliegende Beschlussdrucksache kann deshalb nur als Einstieg in die notwendige Neuplanung der Stadteingangssituation gewertet werden.

Wie auch die Verwaltung beschreibt, verfügt dieser Bereich der Heisterbergallee über eine überbreite Fahrbahn, die zu überhöhter Geschwindigkeit verleitet. Deshalb ist die vorgesehene Verengung an der Stadtgrenze zu begrüßen. Der Straßenraum muss aber auch im weiteren Verlauf bis zur Gartenstraße angepasst werden. Die Begründung des Bezirksratsbeschlusses von 2016 nennt als Vorbild den Stadteingang Wunstorfer Landstraße im Zuge der B 441.

Warum die seit langem geforderte Überquerungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Heisterbergallee zwischen den beiden Einzelhandelsmärkten oder auf dem Weg zur Bushaltestelle ungeschützt überqueren, erst später nach einer Verkehrszählung realisiert werden soll, überzeugt nicht. Die Ein- und Ausfahrten des neuen REWE-Marktes, die Haltestellen und die Trampelpfade nördlich der Straße sind bekannt.