Drucksache Nr. 15-2811/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausübung der Belegrechte im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 12.12.2018
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2811/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ausübung der Belegrechte im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 12.12.2018
TOP 5.1.1.

Mit der Drucksache 1972/2018 hat die Stadtverwaltung über die stadtweite Ausübung von Belegrechten informiert. Die in 2019 zum 31.03. bzw. 31.12. auslaufenden Vereinbarungen zur Gebietsfreistellung und zum Belegrechtsverzicht sollen grundsätzlich nicht verlängert werden. Die Belegrechte werden somit künftig wieder vollständig von der Stadt wahrgenommen.
Damit die Versorgung von Wohnungsnotfällen sichergestellt und Obdachlosigkeit vermieden werden kann, ist das vorrangige Ziel der Stadtverwaltung, Belegrechte zu verlängern und neue Belegrechte zu schaffen, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Die Grüne Bezirksratsfraktion begrüßt diese Positionierung ausdrücklich.

Der Stadtteil Vahrenheide ist von der Thematik Belegrechte in besonderem Maße tangiert, da hier gemäß Drucksache allein über 2200 Wohneinheiten betroffen sind. Für den weit überwiegenden Teil gilt ein Belegrechtsverzicht von 50%, für einen kleinen von 67%. Von einer Gebietsfreistellung sind 481 Wohneinheiten betroffen (wobei es hier zu Überschneidungen kommen kann).

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Seit wann hat die Stadt bei einzelnen Wohnungsbeständen in Vahrenheide auf Belegrechte verzichtet (bitte getrennt nach Vermieter*innen auflisten)?

2. Welche Auswirkungen haben sich durch den Belegrechtsverzicht in der Praxis im Hinblick auf eine höhere soziale Durchmischung ergeben und wie wurde die Entwicklung datentechnisch erfasst bzw. evaluiert?

3. An welchen Stellen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist die Verwaltung bereits dabei bzw. bestrebt, neue Belegrechte zu schaffen (bitte getrennt auflisten)?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichte bestehen im Stadtteil Vahrenheide seit dem 01.04.1999. Seit diesem Zeitpunkt hat die Stadt mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH, jetzt hanova) im ehemaligen Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost jeweils befristete Vereinbarungen über Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichte abgeschlossen, die mehrfach verlängert wurden. Die Zahl der freigestellten Wohnungen und Belegrechtsverzichte hat sich durch auslaufende Bindungen reduziert.

Für die Wohnungsbestände, die im Jahr 2005 von der GBH an Candlepower Investments B.V. verkauft wurden, wurden die bestehenden Freistellungen bis zum Ende der Bindungen (2007 bzw. 2008) auf die neue Eigentümerin übertragen.

Die Wohnungen der Wohnungsgenossenschaft Vahrenheide / Sahlkamp eG (VASA) waren 1999 ebenfalls noch im Besitz der GBH und Bestandteil der ersten Gebietsfreistellung im Stadtteil Vahrenheide. Ab dem 01.08.2004 wurden die Vereinbarungen für diese Bestände mit der VASA abgeschlossen und entsprechend verlängert.

Die aktuellen Vereinbarungen mit der GBH laufen zum 31.03.2019 aus und mit der VASA zum 31.12.2019.

2. Bei Wohneinheiten, für die nur Belegrechtsverzichte bestehen, müssen weiterhin die Belegungsbindungen (Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen) eingehalten werden und die Mieter benötigen weiterhin einen Wohnberechtigungsschein. Nur bei Wohnungen, die gleichzeitig auch freigestellt sind, entfallen diese Belegungsbindungen und es kann eine Vermietung an Haushalte ohne Wohnberechtigungsschein erfolgen.

In den Vereinbarungen über Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichte ist festgelegt, dass die Vermieter über die Entwicklung der Freistellungsgebiete regelmäßig berichten. Aus den vorgelegten Berichten geht hervor, dass sich der Stadtteil Vahrenheide positiv entwickelt und stabilisiert hat. Der Anteil der Neuvermietungen an Interessenten mit Arbeits- oder Renteneinkommen war bei Selbstvermietung in den freigestellten Wohnungen höher ist als bei der Vermittlung durch das Sachgebiet Wohnraumversorgung. Im Sozialbericht sind vier Mikrobezirke jedoch nach wie vor als Gebiete mit besonderem sozialen Handlungsbedarf ausgewiesen.


3. Städtische Belegrechte können nur mit Zustimmung der Eigentümer erworben werden und sind in der Regel mit einer finanziellen Förderung durch die Stadt verbunden.

Im Neubau gibt es zwar seit einiger Zeit eine „Sozialquote“ von 25% (zukünftig 30%) geförderter Wohnungen je Objekt, sie greift aber nur, wenn Baurechte neu geschaffen oder städtische Grundstücke verkauft werden. Insoweit müssen auch entsprechende freie Grundstücke vorhanden sein. Dies ist im - weitgehend bebauten - Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide nur sehr eingeschränkt der Fall.

Geförderte Mietwohnungen sind zurzeit geplant bei den Neubauvorhaben

Bothfelder Kirchweg 14 geförderte Wohnungen (bereits im Bau)

Dresdener Straße ca. 6 Wohnungen (Nachverdichtung)

Herzkamp/Hilligenwöhren ca. 33 Wohnungen

Freiherr-von-Fritsch-Kaserne ca. 130 Wohnungen.

Der Anteil der städtischen Belegrechte an den geförderten Wohnungen steht noch nicht fest.

Neue städtische Belegrechte im Wohnungsbestand konnte die Stadt über einen Kooperationsvertrag u.a. an 3 Wohnungen im Tollenbrink einwerben.

Zudem wurden die Belegrechte und Mietbindungen an insgesamt 49 Wohnungen im Bereich Drenkriede/Soetbrink/An der Schwarzen Riede gesichert.

Im Bereich Schwarzwaldstraße, wo die Bindungen Ende 2018 auslaufen, wird die Verwaltung bestrebt sein, im Rahmen der Sanierung neue städtische Belegrechte zu erhalten.