Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
Antragsteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis) |
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Der Stadtteil Vahrenheide ist von der Thematik Belegrechte in besonderem Maße tangiert, da hier gemäß Drucksache allein über 2200 Wohneinheiten betroffen sind. Für den weit überwiegenden Teil gilt ein Belegrechtsverzicht von 50%, für einen kleinen von 67%. Von einer Gebietsfreistellung sind 481 Wohneinheiten betroffen (wobei es hier zu Überschneidungen kommen kann).
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
2. Welche Auswirkungen haben sich durch den Belegrechtsverzicht in der Praxis im Hinblick auf eine höhere soziale Durchmischung ergeben und wie wurde die Entwicklung datentechnisch erfasst bzw. evaluiert?
3. An welchen Stellen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist die Verwaltung bereits dabei bzw. bestrebt, neue Belegrechte zu schaffen (bitte getrennt auflisten)?
Für die Wohnungsbestände, die im Jahr 2005 von der GBH an Candlepower Investments B.V. verkauft wurden, wurden die bestehenden Freistellungen bis zum Ende der Bindungen (2007 bzw. 2008) auf die neue Eigentümerin übertragen.
Die Wohnungen der Wohnungsgenossenschaft Vahrenheide / Sahlkamp eG (VASA) waren 1999 ebenfalls noch im Besitz der GBH und Bestandteil der ersten Gebietsfreistellung im Stadtteil Vahrenheide. Ab dem 01.08.2004 wurden die Vereinbarungen für diese Bestände mit der VASA abgeschlossen und entsprechend verlängert.
Die aktuellen Vereinbarungen mit der GBH laufen zum 31.03.2019 aus und mit der VASA zum 31.12.2019.
2. Bei Wohneinheiten, für die nur Belegrechtsverzichte bestehen, müssen weiterhin die Belegungsbindungen (Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen) eingehalten werden und die Mieter benötigen weiterhin einen Wohnberechtigungsschein. Nur bei Wohnungen, die gleichzeitig auch freigestellt sind, entfallen diese Belegungsbindungen und es kann eine Vermietung an Haushalte ohne Wohnberechtigungsschein erfolgen.
In den Vereinbarungen über Gebietsfreistellungen und Belegrechtsverzichte ist festgelegt, dass die Vermieter über die Entwicklung der Freistellungsgebiete regelmäßig berichten. Aus den vorgelegten Berichten geht hervor, dass sich der Stadtteil Vahrenheide positiv entwickelt und stabilisiert hat. Der Anteil der Neuvermietungen an Interessenten mit Arbeits- oder Renteneinkommen war bei Selbstvermietung in den freigestellten Wohnungen höher ist als bei der Vermittlung durch das Sachgebiet Wohnraumversorgung. Im Sozialbericht sind vier Mikrobezirke jedoch nach wie vor als Gebiete mit besonderem sozialen Handlungsbedarf ausgewiesen.
Im Neubau gibt es zwar seit einiger Zeit eine „Sozialquote“ von 25% (zukünftig 30%) geförderter Wohnungen je Objekt, sie greift aber nur, wenn Baurechte neu geschaffen oder städtische Grundstücke verkauft werden. Insoweit müssen auch entsprechende freie Grundstücke vorhanden sein. Dies ist im - weitgehend bebauten - Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide nur sehr eingeschränkt der Fall.
Geförderte Mietwohnungen sind zurzeit geplant bei den Neubauvorhaben
Bothfelder Kirchweg 14 geförderte Wohnungen (bereits im Bau)
Dresdener Straße ca. 6 Wohnungen (Nachverdichtung)
Herzkamp/Hilligenwöhren ca. 33 Wohnungen
Freiherr-von-Fritsch-Kaserne ca. 130 Wohnungen.
Der Anteil der städtischen Belegrechte an den geförderten Wohnungen steht noch nicht fest.
Neue städtische Belegrechte im Wohnungsbestand konnte die Stadt über einen Kooperationsvertrag u.a. an 3 Wohnungen im Tollenbrink einwerben.
Zudem wurden die Belegrechte und Mietbindungen an insgesamt 49 Wohnungen im Bereich Drenkriede/Soetbrink/An der Schwarzen Riede gesichert.
Im Bereich Schwarzwaldstraße, wo die Bindungen Ende 2018 auslaufen, wird die Verwaltung bestrebt sein, im Rahmen der Sanierung neue städtische Belegrechte zu erhalten.