Drucksache Nr. 15-2796/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Flüchtlingsunterkünften
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 10.02.2022
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2796/2021 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Flüchtlingsunterkünften
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 10.02.2022
TOP 7.1.1.

Die Impfung gegen das Coronavirus wird seitens der Regierung als Weg aus der Pandemie bezeichnet. Ungeimpfte Menschen sehen sich wöchentlich mit neuen behördlichen Maßnahmen und Einschränkungen konfrontiert. Wo auch immer Menschen auf engem Raum zusammenkommen müssen, Hygienekonzepte, Masken- und Testpflicht eingehalten werden.

Laut Medienberichten ist die Impfbereitschaft bei Migranten, insbesondere in Flüchtlingsunterkünften, gering. In Flüchtlingsheimen in der Region Ostwestfalen-Lippe liegt die Impfquote teilweise nur bei 25%.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie hoch ist die Impfquote in Flüchtlingsunterkünften im Stadtbezirk?

2. Gibt es für die Unterkünfte Hygienekonzepte und regelmäßige Testungen, und wie wird die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert (auch bzgl. der Neuaufnahme von Personen)?

3. Sind der Verwaltung bereits vermehrte Ausbrüche des Coronavirus in Unterkünften bekannt?

Antwort der Verwaltung:


zu 1.:

Die Impfquote in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete liegt bei ca. 62 %. Die Verwaltung geht zudem von einem deutlichen Anstieg in den kommenden Wochen aus, da bereits diverse neue Termine mit mobilen Impfteams des Gesundheitsamts der Region Hannover vereinbart wurden. Diese Termine wurden aufgrund einer steigenden Nachfrage von den Unterkünften vereinbart.

zu 2.:

Bevor die der LHH zugewiesenen Personen die Landesaufnahmebehörden verlassen, werden diese per Schnelltest auf das Coronavirus getestet. Innerhalb der Unterkünfte werden sämtliche vom RKI empfohlene Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt (AHA-Regeln). Zudem werden medizinische Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Empfang von Besuch in den Unterkünften ist aktuell nur unter Einhaltung der aktuellen Regelungen, derzeit der 2G-Regelung möglich. Nachweislich infizierte Personen sowie Kontaktpersonen zu Indexfällen werden für die Dauer der Quarantäneverfügung im Quarantänehotel untergebracht.

zu 3.:

Wie in der Gesamtbevölkerung finden auch Infektionen bei Bewohner*innen aus Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete statt. Diffuse Ausbruchsgeschehen wurden bisher nicht beobachtet.