Drucksache Nr. 15-2789/2018 N1 S1:
Geschwindigkeitsmessungen in der Neckarstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 06.12.2018
TOP 8.4.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2789/2018 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Geschwindigkeitsmessungen in der Neckarstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 06.12.2018
TOP 8.4.4.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, in der Neckarstraße regelmäßig in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen oder einen festen Blitzer zu installieren.
Die Ergebnisse sind dem Bezirksrat mitzuteilen!

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt weden.

Bevor die Verwaltung in einer Straße Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf, ist ein strenges förmliches Verfahren zu durchlaufen.

Aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 muss vor der Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.

Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind vorrangig dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Schwerpunkte sind u. a. auch die Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen.

Für die Neckarstraße war nach Auswertung der Unfalllage für die Polizei kein Unfall- oder Gefahrenpunkt erkennbar. Daher hat die Polizei der Landeshauptstadt Hannover für die Neckarstraße nicht das entsprechende Einvernehmen für Geschwindigkeitskontrollen erteilt und die Landeshauptstadt Hannover kann in der Neckarstraße keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen und keine stationäre Geschwindigkeitsmessstelle installieren.