Drucksache Nr. 15-2784/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Auslaufende Mietpreisbindung der hanova-Wohnungen im Heideviertel
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 06.12.2018
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2784/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Auslaufende Mietpreisbindung der hanova-Wohnungen im Heideviertel
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 06.12.2018
TOP 7.1.1.

Laut HAZ vom 17.11.2018 läuft in 132 Wohnungen der hanova im Heideviertel (zwischen Bevenser und Müdener Weg sowie An der Breiten Wiese) zum Jahresende die Mietpreisbindung aus. Der Bau der Wohnungen war öffentlich gefördert worden und die Stadt hält hier zurzeit auch Belegrechte. Die Mieterinnen und Mieter machen sich Sorgen um drohende Mieterhöhungen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

1. Unter welchen Bedingungen können städtische Belegrechte und die Mietpreisbindung in den genannten Wohnungen (und generell) verlängert werden?
2. Sind entsprechende Verhandlungen darüber zwischen der Stadt Hannover und hanova geplant? Wenn nein, warum nicht?
3. Kann die Verwaltung ausschließen, dass Wohnungen der hanova an rein kapitalmarktorientierte Wohnungsgesellschaften verkauft werden, wie im selben Gebäudekomplex durch Verkauf von Wohnungen an Vonovia vor wenigen Jahren bereits geschehen?

Die Verwaltung antwortet wie folgt:


zu 1)
Eine Verlängerung von Bindungen kann immer nur mit Zustimmung der Eigentümer erfolgen und ist in der Regel mit einer finanziellen Förderung durch die Stadt verbunden. In einigen Fällen konnte die Verwaltung im Rahmen des (Neu)Erwerbs von Belegrechten für - jeweils freiwerdende - ehemals geförderte Wohnungen neue Bindungen vereinbaren. Das Interesse der Vermieter an einer Verlängerung der Bindungen ist allerdings im Allgemeinen gering.







zu 2)
Aufgrund eines alten Vertrages mit der hanova hat die Landeshauptstadt Hannover auch nach Auslauf der Förderung an den Wohnungen der betroffenen Wirtschaftseinheit im Heideviertel weiterhin die Belegrechte.

Eine Mietbindung besteht ab 01.01.2019 nicht mehr. Mieterhöhungen richten sich zukünftig nach dem allgemeinen Mietrecht (in der Regel höchstens 15% innerhalb von 3 Jahren). Die Mieten der meisten Wohnungen würden jedoch in den nächsten Jahren - auch nach eventuellen Mieterhöhungen im maximal gesetzlich zulässigen Rahmen - noch innerhalb der Grenzen des Wohngeldes bleiben. Bei der überwiegenden Zahl der Wohnungen würde auch die Mietobergrenze für die Kosten der Unterkunft nicht überschritten werden, so dass sie weiterhin auch für Transfereinkommensbezieher geeignet sind.

Da zudem Mieterhöhungen auch bei geförderten Wohnungen nicht ausgeschlossen sind, sieht die Verwaltung zurzeit keine Notwendigkeit, für dieses Objekt städtische Mittel einzusetzen.


zu 3)
Wohnungsankäufe und -verkäufe der kommunalen Wohnungsunternehmen liegen nicht im Einflussbereich der Verwaltung.