Antrag Nr. 15-2756/2019:
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Mittellandkanal auf Höhe des Lister Yachthafens

Inhalt der Drucksache:

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Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Mittellandkanal auf Höhe des Lister Yachthafens

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Braunschweig aufzufordern, geeignete Maßnahmen im Bereich des Yachthafens Hannover (km 163.500 MLK) zu treffen, damit künftig verhindert wird, dass die Schifffahrt auf dem Mittellandkanal (MLK) durch zu schnelles Fahren Boote und Material im Yachthafen beschädigen.

Begründung


Teilweise fahren Berufsschiffe –aber auch Sportboote- im Bereich des offenen Yachthafens Hannover so schnell, dass dort die liegenden Boote –aber auch die Hafenanlagen- immer wieder durch Sog und Wellenschlag beschädigt werden.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Berufsschifffahrt beträgt auf dem MLK aber nur 10 Km/h und die der Sportschifffahrt 15 Km/h.

Nach § 6.20 der BinSchStrO muss ein Fahrzeug seine Geschwindigkeit so einrichten –also die Geschwindigkeit so rechtzeitig reduzieren, das Sog oder/und Wellenschlag Schäden an stillliegenden Fahrzeugen oder Hafenanlagen vermieden werden. Dies insbesondere vor Hafenmündungen und im Bereich von Liegestellen.

Da sich aber einige Berufsschiffer und Freizeitskipper eben nicht an die Vorschriften der BinSchStrO halten, sollten sie in beiden Fahrtrichtungen des MLK (wie auch in vielen anderen Bereichen der Binnenwasserstraßen geschehen) durch das entsprechende Verkehrszeichen A.9 (Sog und Wellenschlag vermeiden) explizit auf diese Vorschrift nach § 6.20 BinSchStrO hingewiesen werden.