Antrag Nr. 15-2722/2019:
Durchführung einer stadtweiten Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Durchführung einer stadtweiten Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine Voruntersuchung zur Einrichtung einer sozialen Erhaltungssatzung vorzunehmen. Mit der Untersuchung sollen Gebiete identifiziert werden, in denen potentiell die Gefahr besteht, dass durch bauliche Veränderungen oder Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestandes die Zusammensetzung der aktuell dort heimischen Bevölkerung gefährdet ist. Es ist zu befürchten, dass solche Veränderungen zur Verdrängung sozial Schwächerer führen und andere unerwünschte städtebauliche Folgen haben.

Begründung

Die Wohnungssituation in Hannover befindet sich in ständigem Wandel, Menschen ziehen ein und ziehen aus, es wird saniert und es wird auch mal neu gebaut. Dieser Wandel ist etwas völlig Normales, darf aber nicht massiv gegen die Interessen der Menschen passieren, die dort wohnen.
Auch durch die Presseberichterstattungen verdichten sich die Hinweise, dass die Entwicklungen – so wie sie gerade in der Nordstadt passieren – Überhand nehmen. Es ist zu befürchten, dass gerade die sozial Schwächeren in unserem Stadtteil, also Einkommensschwächere, Ältere, aber auch Alleinerziehende und Familien mit Kindern, nicht ausreichend gegen die Verdrängung geschützt sind/werden.
In ihrer Antwort auf die Anfrage (Drucksache Nr. 15-1870/2019 F1) gibt die Verwaltung einen Bericht zu verschiedenen Indikatoren die Verdrängung bedeuten und/oder belegen können.
Die Verwaltung kommt in ihren Ausführungen aber zu dem Schluss, dass sich Verdrängungsprozesse allein durch die erhobenen Indikatoren nicht ausschließen aber auch nicht zweifelsfrei belegen lassen.
Der Erhalt des sozialen Gefüges eines Stadtteiles oder auch einer Stadt ist ein hohes Gut und von außerordentlicher Wichtigkeit für die Einwohner*innen Hannovers. Wir haben uns daher intensiv in einer Anhörung mit dem Thema Schutzmechanismen und sozialer Erhaltungssatzung auseinandergesetzt.
Aus den Berichten der externen Fachleute ist deutlich geworden, dass die soziale Erhaltungssatzung ein Mittel sein kann, der Verschärfung der Wohnsituation entgegenzutreten. Insbesondere ist klar geworden, dass mit der Einrichtung der nötigen Mechanismen und Werkzeuge nicht gewartet werden sollte, bis die Situation sich immer weiter verschlimmert.
Hannover mag zwar nicht Hamburg, Berlin oder München sein, d. h. aber nicht, dass ähnliche Prozesse nicht auch hier einsetzen und man aus dortigen Erfahrung, z.B. auch im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum lernen und profitieren kann. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir nun genau solch einen Prozess in Gang bringen. Ziel dieser Untersuchung soll die Gewinnung von aussagekräftigem und gerichtsfestem Material zur Ausarbeitung und anschließender Beschlussfassung einer sozialen Erhaltungssatzung durch den Rat der Stadt Hannover sein. Die Verwaltung skizziert bereits in ihrer Antwort auf die Anfrage (Drucksache Nr. 15-1870/2019 F1) die nötigen Schritte, wie eine soziale Erhaltungsatzung in Hannover eingeführt werden kann und welcher Prozess dem voraus zu gehen hat. Dort heißt es wörtlich:
„Ziel einer sozialen Erhaltungssatzung ist der Schutz der im Satzungsgebiet bestehenden Bevölkerungszusammensetzung.
Meist erfolgen vier Schritte bis eine Satzung erlassen wird:
1. stadtweite Voruntersuchung zur Identifizierung von Gebieten, in denen die potenzielle Gefahr besteht, dass durch bauliche Veränderungen oder Aufwertung des Gebäude- und Wohnungsbestandes die Zusammensetzung der Bevölkerung gefährdet ist, was unerwünschte städtebauliche Folgen befürchten lässt.
2. Aufstellungsbeschluss für durch Voruntersuchung identifizierte Verdachtsgebiete.
3. Vertiefte sozialräumliche Untersuchungen, (Befragungen und weitere Methoden) zur Gewinnung von gerichtsfestem Abwägungsmaterial für den Beschluss und den Vollzug der Satzung.
4. Beschluss der Satzung durch den Rat.
Nach erfolgtem Satzungsbeschluss wird in Genehmigungsverfahren für jeden Einzelfall geprüft, ob das Satzungsziel durch die zu prüfende Maßnahme gefährdet ist, und ob dadurch unerwünschte städtebauliche Folgen zu befürchten sind. Meist liegt für das Genehmigungsverfahren eine detaillierte Kriterien-Liste vor. Für das Satzungsgebiet muss nach angemessener Zeit überprüft und entschieden werden, ob die Situation - nach wie vor - eine Satzung rechtfertigt und diese weiter aufrechterhalten werden soll. Meist erfolgt die Evaluation nach fünf Jahren. Die Prüfindikatoren müssen daher kontinuierlich aktualisiert und verfügbar sein.“