Drucksache Nr. 15-2721/2017:
Straßenbenennung im Stadtteil Nordstadt

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Nord
 
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15-2721/2017
2
 

Straßenbenennung im Stadtteil Nordstadt

Antrag,

folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die neue Erschließungsstraße auf dem Gelände des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs, einschließlich des östlich des Weidendamms verlaufenden Abschnitts der Sandstraße, wird entsprechend des Bezirksratsantrages DS Nr. 15-0913/2017 (Anlage 1) benannt in Gertrud-Knebusch-Straße.


Übersichtskarte siehe Anlage 2.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient vor allem der zweifelsfreien und schnellen Orientierung innerhalb des Stadtgebietes. Straßenbenennungen sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen dienlich.

Der Stadtbezirksrat hat sich bewusst für eine Frau als Namensgeberin entschieden, um den Anteil der nach Frauen benannten Straßen im Stadtbezirk zu erhöhen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss vom 08.05.2017 (DS Nr. 15-0913/2017) hat der Stadtbezirksrat Nord die Verwaltung beauftragt das Benennungsverfahren für die neue Straße auf dem Gelände des Hauptgüterbahnhof einzuleiten und hat hierfür den Namen Gertrud-Knebusch-Straße vorgeschlagen.

Die neue Straße ist für die Erschließung geplanter Gewerbeansiedlungen entstanden. Für die Zuordnung zweifelsfreier Grundstücksbezeichnungen wird die eigenständige Benennung erforderlich. Die Fortführung als Sandstraße ist nicht möglich, da es eine weitere Sandstraße im Stadtteil Misburg-Nord gibt und somit die Verwechslungsgefahr erhöht würde.

In Folge der neuen Verkehrsführung und weil der Weidendamm als Hauptverkehrsachse die bisherige Sandstraße zerteilt, ist es sinnvoll den östlichen Abschnitt der Sandstraße mit den Hausnummern 7A, 9 und 20 in die Bezeichnung Gertrud-Knebusch-Straße einzubeziehen. Damit soll eine zweifelsfreie Orientierung und ein leichtes Auffinden, insbesondere in Notsituationen, der bereits ansässigen sowie der zukünftigen Anliegerinnen und Anlieger gewährleistet werden.

Die durch die vorgesehene Benennung von einer Adressänderung betroffenen sieben Anliegerinnen und Anlieger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer der Sandstraße 7A, 9, und 20 sowie Weidendamm 24 wurden daher zunächst angehört.

Zwei Rückmeldungen sind eingegangen. Es wurde sich wegen des hohen Kostenaufwandes gegen die Adressänderung ausgesprochen. Angeregt wurde, den neuen Namen erst ab der Kurve, nach dem Altbestand, einzuführen.

Aufgrund der baulichen Veränderung und der dadurch entstandenen neuen durchlaufenden Straßenführung ab dem Weidendamm, wäre für Ortsfremde nicht erkennbar, dass die zunächst noch Sandstraße lautende Straße ohne erkennbare Unterteilung in Gertrud-Knebusch-Straße übergeht.

Auch der Fachbereich Feuerwehr befürwortet die Einbeziehung des östlichen Abschnitts der Sandstraße, weil damit die Auffindbarkeit und somit auch die Erreichbarkeit aller dortigen Anliger und Anliegerinnen für Einsätzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes deutlich verbessert wird.

Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer) ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen bei der Stelle für Gewerbemeldungen sowie von Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen bei den Bürgerämtern erfolgt während der Übergangszeit gebührenfrei. Die Verwaltung teilt die Änderungen auch betroffenen Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post AG und Weiteren mit. Hier werden ebenfalls keine Kosten erhoben. Die Betroffenen müssen allerdings auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen und ggf. u.a. Briefköpfe und Dokumente ändern bzw. ändern lassen. Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen insofern nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit von einem Jahr sowie die Bekanntgabe an oben genannte Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover ist es jedoch eine zumutbare und geringe Belastung.
61.21 
Hannover / 08.11.2017