Drucksache Nr. 15-2706/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Herrenhäuser Markt und Wahlkampf
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 06.11.2019
TOP 7.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-2706/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Herrenhäuser Markt und Wahlkampf
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 06.11.2019
TOP 7.3.4.

Es gibt bei der Aufstellung der Wahlkampfstände immer wieder Unsicherheiten über die legale Platzierung auf dem Herrenhäuser Markt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es möglich, einen gut erkennbaren Plan über die Aufteilung der Flächen mit Bezeichnung der Eigentümer*innen des Herrenhäuser Marktes zu bekommen?
2. Wenn ja, bitte aushändigen!

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich ist der Aufbau von Informationsständen auf Wochen- oder Bauernmärkten nicht gestattet, sondern nur außerhalb dieser Flächen auf dem öffentlichen Gehweg am Rande erlaubt. Für die Zeit des Wahlkampfs zur Oberbürgermeisterwahl ist für den Herrenhäuser Markt eine Pauschalerlaubnis für die Parteien mit Kandidat*in und die Einzelkandidat*innen ergangen. Die Flächen des samstags stattfindenden Wochenmarktes können der beigefügten Anlage entnommen werden. Die öffentlichen Flächen, wo ein Aufbau - immer unter Beachtung der Marktflächen - von Informationsständen durch die Pauschalerlaubnis im direkten Bereich Herrenhäuser Markt abgedeckt und gestattet ist, ist der Anlage 2 „Herrenhäuser Markt“ zu entnehmen. Einen einheitlichen Plan, auf dem alle Eigentümer*innen und Nutzungsverhältnisse abgebildet sind, gibt es nicht.