Anfrage Nr. 15-2697/2012:
Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum

Inhalt der Drucksache:

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Kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen im öffentlichen Raum

In unserem Stadtbezirk werden in Kreuzungs- und Fußwegbereichen häufiger Begrenzungspfähle aufgestellt, um das Einfahren von Kfz in diese Bereiche zu verhindern. Die Begrenzungspfähle sind unterschiedlich gestaltet: komplett rot-weiß, im oberen Drittel rot-weiß, aber leider z. T. auch vollständig in den unauffälligen Farben Grau oder Dunkelgrün. Eine kontrastreiche Gestaltung ist aber meines Erachtens wichtig für die Verkehrssicherheit insbesondere bei Dämmerung und Dunkelheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
  1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die kontrastreiche Gestaltung von Begrenzungspfählen der Verkehrssicherheit und der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung und Nachtblinden dient?
  2. Welche Regelungen zur kontrastreichen Gestaltung von Begrenzungspfählen durch Gesetz und/oder DIN-Verordnung sind von der Landeshauptstadt Hannover zu beachten, wo und wann?
  3. Nach welchen Kriterien werden Nachrüstungen, Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen?