Drucksache Nr. 15-2694/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sichere Querung der Bornumer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.12.2018
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2694/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sichere Querung der Bornumer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 06.12.2018
TOP 6.2.1.


Im Dezember 2018 wird die neue provisorische Kindertagesstätte in der Beckstraße eröffnet, und in den nächsten Jahren soll der endgültige Neubau des Familienzentrums folgen. Beide Betreuungseinrichtungen sollen auch von Kindern aus dem Bereich Canarisweg genutzt werden. Diese müssen auf dem Weg die vielbefahrene Bornumer Straße queren. Da zu vermuten ist, dass diese Kinder nicht immer von Erwachsenen begleitet werden, muss die Verkehrssicherheit im Übergangsbereich Bornumer Straße / Beckstraße besonders in den Blick genommen werden. Da die endgültige Überplanung aber laut DS-Nr. 2357/2018 erst in einem zweiten Bauabschnitt nach der Fertigstellung des neuen Spielplatzes Canarisweg erfolgen soll, müssen auch kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der kindgerechten Verkehrssicherheit in dem beschriebenen Abschnitt erfolgen.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Welche Maßnahmen wird die Verwaltung kurzfristig in diesem Bereich ergreifen?

2.) Werden oder wurden auch folgende Maßnahmen seitens der Verwaltung geprüft?

a) kindgerechte Rückversetzung des Ampelauslösers von der Fahrbahn;

b) Aufstellung eines Zaunes seitlich im Mittelbereich der Bornumer Straße, um „wildes Queren“ zu verhindern;

c) Ausdünnung der Begrünung im Eingangsbereich Canarisweg, um Autofahrenden eine frühzeitige Sicht auf querende Kinder zu ermöglichen

3.) Wann werden die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt?


Antwort der Verwaltung

Allgemeines:
Die Nebenanlagen der Kreuzung Bornumer Straße / Hamelner Chaussee (B65) / Beckstraße sind grundsätzlich als verkehrssicher einzustufen. Die Lichtsignalanlagen (LSA) der Kreuzung gehören dem Land Niedersachsen und werden durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover verwaltet; die Stadt Hannover hat somit keinen direkten Zugriff auf die technischen Anlagen.
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes Mühlenberg arbeitet die Verwaltung bereits an Lösungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Bornumer Straße zwischen Beckstraße und Canarisweg; dies schließt den betreffenden Kreuzungsarm mit ein.

Zu 1.
Die Verwaltung versucht seit einem Jahr, bei der Niedersächsischen Landesbehörde eine Verlängerung der Grünphase für Fußgänger zwischen Beckstraße und Canarisweg zu erreichen, um allen Fußgängern ein unterbrechungsfreies Überqueren der gesamten Bornumer Straße zu ermöglichen. Dies konnte trotz intensiver Kontakte und Nachfragen bisher nicht erreicht werden.

Zu 2.
a) Die Masten der Lichtsignalanlagen stehen bereits in einem recht großen Abstand von 2,5 – 3,5 m zur Fahrbahnkante der Bornumer Straße. Ein Zurücksetzen ist aus diesem Grund nicht notwendig und aus o.g. Eigentumsverhältnissen des Landes nicht möglich.
b) Der Einbau von Absperrgittern im Bereich von Mittelinseln, um ein ungewolltes und ggf. auch gefährliches Überqueren außerhalb von Fußgängerfurten zu verhindern, ist nicht vorgesehen.
c) Nach Inaugenscheinnahme der örtlichen Verhältnisse bleibt festzustellen, dass der hinter den Nebenanlagen angesiedelte Strauchbewuchs die Einsehbarkeit wartender Fußgänger nicht einschränkt. Die Ausleuchtung der Fläche wird durch die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage sichergestellt.
Im Übrigen geht mit der aktuellen Überplanung eine Aufweitung mit größeren, übersichtlichen Flächen und einer veränderten Begrünung einher.

Zu 3.
Nach wie vor bleibt es Ziel, die unter Punkt 1 beschriebene Ampelschaltung (Grünphase) für die Fußgänger zu verbessern.
Weiterführende bauliche Veränderungen sind vorerst nicht vorgesehen. Zunächst sollte der ab dem 03.12.2018 zu verzeichnende Fußgängerverkehr zur / von der Kita überprüft werden, um daraus eventuell resultierende Maßnahmen ableiten zu können.