Drucksache Nr. 15-2688/2019 S1:
Hohe Straße für Radfahrende im Zuge der Errichtung einer Kindertagesstätte und für die Helene-Lange-Schule von beiden Einfahrtsseiten erschließen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.4.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2688/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Hohe Straße für Radfahrende im Zuge der Errichtung einer Kindertagesstätte und für die Helene-Lange-Schule von beiden Einfahrtsseiten erschließen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2019
TOP 5.4.5.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, eine Lösung für die zunehmenden Radverkehrsströme in der Hohen Straße gemeinsam in einem Beteiligungsprozess mit Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen der Helene-Lange-Schule sowie mit Anwohner*innen zu erarbeiten.

Ziel der Maßnahme soll sein, die Hohe Straße für Radfahrende gefahrlos von beiden Einfahrtsseiten zu befahren. Insbesondere der zunehmende Radverkehr von Kindern, von Eltern mit Kleinkindern sowie von Fahrrädern mit überbreiten Lasten (Anhänger/Lastenfahrräder) sind zu berücksichtigen. Der Radverkehr ist gegenüber Autoverkehr und Parkplätzen zu priorisieren, ggf. auch mit der Einrichtung einer Sackgasse für den Autoverkehr.

Der Fußverkehr ist auf beiden Straßenseiten durchgängig zu führen.

Entscheidung


Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass die Verwaltung eine Lösung erarbeitet, die ebendie im Antrag formulierten Ziele verfolgt. Bei der Bestandsanalyse und Vorbereitung der Lösungsfindung hat sich gezeigt, dass unter den bestehenden Randbedingungen und Nutzungsansprüchen nur die Möglichkeit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches bestünde. Die im Antragstext benannten Prioritäten kommen dabei zur Anwendung.


Aufgrund der Themen Hol- und Bringeverkehre sowie Ver- und Entsorgung kann eine Sackgassen-Lösung nicht zum Tragen kommen, für eine Wendeanlage steht kein Raum zur Verfügung.



Die Situation vor Ort ist der Verwaltung hinlänglich bekannt, Lösungsvarianten bestehen nicht. Insofern ist die Durchführung eines Beteiligungsprozesses aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.