Drucksache Nr. 15-2665/2019 S1:
Sanierung der Umkleidekabinen im Sportpark Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.11.2019
TOP 8.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2665/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sanierung der Umkleidekabinen im Sportpark Misburg
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.11.2019
TOP 8.2.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Sanierung der Umkleidekabinen im Sportpark Misburg Sorge zu tragen. Im Zuge dieser Arbeiten ist auch für eine angemessene Geschlechtertrennung zu sorgen.

Entscheidung

Dem Vorschlag kann nur insofern gefolgt werden, dass in einem der bestehenden Duschräume eine Trennwand eingezogen wird, um so eine Geschlechtertrennung zu ermöglichen. Für eine umfängliche Sanierung des Funktionsgebäudes im Sportpark Misburg stehen im städtischen Haushalt derzeit keine Mittel zur Verfügung.


Begründung:

Das Funktionsgebäude im Sportpark Misburg ist sanierungsbedürftig. Im Rahmen einer umfassenden Planung müsste geprüft werden, ob eine Sanierung des Gebäudes in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen möglich ist oder alternativ ein Neubau verfolgt werden sollte. Im Rahmen der Finanzplanung für den umfangreichen Investitionsbedarf der Landeshauptstadt für Schulen über Kitas und Bäder bis zu Sportstätten konnte allerdings bislang diesem Projekt keine Priorität eingeräumt werden. Von daher stehen im städtischen Haushalt keine Mittel zur Planung, geschweige denn Umsetzung einer Sanierung bzw. eines Neubaus zur Verfügung. Die Verwaltung kann deshalb das Gebäude derzeit nur im Rahmen von regelmäßigen baulichen und technischen Unterhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in einem nutzbaren Zustand halten.


Aufgrund des vorliegenden Antrages wird die Verwaltung aber zur Herstellung einer Geschlechtertrennung die Installation einer Trennwand im Duschraum II veranlassen. Nach Durchführung der Maßnahme wird der Umkleideraum 3 bei Bedarf als Damenumkleideraum genutzt werden können. Diese Vorgehensweise ist mit der SG Misburg und dem FC Stern Misburg als nutzenden Vereinen abgestimmt.