Drucksache Nr. 15-2650/2015:
Sitzverlust von Bezirksratsfrau Julia Laube

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-2650/2015
0
 

Sitzverlust von Bezirksratsfrau Julia Laube

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Laube die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord gemäß § 52 Abs 1 Ziffer 2 NKomVG vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

werden nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Laube hat mit Schreiben vom 04.11.2015 mitgeteilt, dass Sie ihren Wohnsitz im Stadtbezirk Nord aufgegeben hat. Gemäß § 52 Abs.1 Ziff. 2 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Nord durch Verlust der Wählbarkeit.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.13 
Hannover / 25.11.2015