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Sitzverlust von Bezirksratsfrau Julia Laube
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Laube die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord gemäß § 52 Abs 1 Ziffer 2 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Laube hat mit Schreiben vom 04.11.2015 mitgeteilt, dass Sie ihren Wohnsitz im Stadtbezirk Nord aufgegeben hat. Gemäß § 52 Abs.1 Ziff. 2 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Nord durch Verlust der Wählbarkeit.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.13
Hannover / 25.11.2015