Antrag Nr. 15-2642/2020:
Dringlichkeitsantrag effektive Luftreinigungsanlagen für Schulen, Kindertagesstätten, Krippen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag effektive Luftreinigungsanlagen für Schulen, Kindertagesstätten, Krippen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover sorgt unverzüglich für die Bereitstellung, die Installation und den Betrieb von effektiven Luftreinigungsanlagen für alle gemeinschaftlich genutzten Räume in Schulen, Kindergärten, Krippen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Stadtbezirk Mitte und in der ganzen Landeshauptstadt Hannover.
Hinsichtlich des ganzen Stadtgebietes gilt dieses als Vorschlag im Sinne des § 94 Abs.3 Satz 1 und 2 NKomVG.

Begründung

Die Beschäftigten in den o.a. Bereichen und die von ihnen umsorgten Mitmenschen sind in den jetzigen Pandemiezeiten einem exorbitant höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als Beschäftigte in anderen Bereichen. Die Mitmenschen, um die sie sich kümmern, sind ebenfalls einem höheren Risiko ausgesetzt. Dauerhaftes Lüften mit dicken Jacken im Winter ist ebenso wenig eine gute Alternative wie die Schließung der o.a. Einrichtungen.

Es bedarf eines klaren politischen Bekenntnisses, dass die Gesundheit und das Leben der o.a. Mitmenschen und deren Versorgung durch die Anschaffung, die Installation und den Betrieb von effektiven Luftreinigungsanlagen in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen Vorrang hat vor den Interessen der Steuerzahler hinsichtlich der Kosten und hinsichtlich der Einhaltung der Schuldenbremse. Menschenwürde ist nicht relativierbar.