Der o.a. Drucksache wird in folgender Fassung und mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Für eine zukunftsfähige, resiliente Innenstadt Hannovers wird durch die Landeshauptstadt Hannover in enger Zusammenarbeit mit fachkundigen gemeinnützigen Dritten unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen vergleichbarer Großstädte ein umfassendes Konzept entwickelt, das insbesondere folgende Gesichtspunkte mit berücksichtigt:
· Die
Aufenthaltsqualität für die Menschen in der Innenstadt wird deutlich verbessert; die Innenstadt der Zukunft soll für alle zum Verweilen und Wohlfühlen einladen – für diejenigen, die in der Innenstadt einkaufen, für ältere Mitmenschen, für Menschen mit Behinderungen, für Familien, für Kinder und Jugendliche, für EinwohnerInnen Hannovers und der Region und Durchreisende, für Touristen, für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Mit weiteren Sitzgelegenheiten, die zum Lagern nicht geeignet sind, und einer Prüfung der Erweiterung der Flächen für die Außengastronomie an geeigneten Orten soll das Verweilen und Wohlfühlen in der Innenstadt attraktiver werden. Mit der Schaffung von weiteren Spielgeräten bzw. -plätzen für Jüngere und Bewegungsparcouren auch für Ältere soll die Innenstadt attraktiver werden.
· Es wird ein Maßnahmenkonzept auf den Weg gebracht, um die
Sicherheit und das Sicherheitsgefühl für die Mitmenschen, die sich in der Innenstadt aufhalten, nachhaltig zu erhöhen. Dabei werden insbesondere auch unter Einbeziehung von entsprechenden Fachleuten frauengerechte Lösungen entwickelt und Angsträume identifiziert und entschärft. Der kommunale Ordnungsdienst und die Polizeiinspektion werden in die Konzeption mit einbezogen. Mit dem Land Niedersachsen werden Gespräche aufgenommen, um an entsprechenden geeigneten Brennpunkten (Marstall und/oder Steintor) mit einer Polizeistation Präsenz zeigen zu können.
· Die
Wirtschaftsentwicklung in der Innenstadt wird in den Fokus genommen und Konzepte für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Einzelhandels und anderer Branchen sowie für die Sicherung von tausenden von Arbeitsplätzen in der Innenstadt entwickelt. Es muss geprüft werden, welche kommunalpolitische Maßnahmen ergriffen werden können, um das Gewerbemietenniveau in der Innenstadt nicht weiter ansteigen zu lassen und schädlichen Finanzspekulationen wie dem Crossborderleasing entgegenzuwirken.
· Im Hinblick auf die
Mobilität innerhalb der Innenstadt, in die und aus der Innenstadt heraus werden insbesondere umweltfreundliche Verkehrsarten wie der ÖPNV, das Fahrrad und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu Fuß besonders gefördert. Die Innenstadt bleibt in einem geringeren Maße für den Individualverkehr erreichbar, die Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern deutlich sicherer und besser ausgeleuchtet gestaltet; der Durchgangsverkehr wird dort, wo es sinnvoll ist, verlagert.
· In geeigneten Bereichen der Innenstadt wird im zulässigen Rahmen
Wohnen insbesondere in oberen Etagen ermöglicht, um die Bandbreite der Nutzungen und die soziale Kontrolle zur Stärkung der Sicherheit zu erhöhen.
· Für die
Kunst und Kultur werden konzeptionell Bereiche in der Innenstadt vorgesehen, um den Kunst- und Kulturschaffenden weitere Möglichkeiten zu verschaffen, ihre Werke zu präsentieren. Der kommunikative Gemeingebrauch soll so eröffnet bleiben, dass es für alle erträglich bleibt.
· Im Hinblick auf das Thema
Soziales wird intensiv und umfassend konzeptionell daran gearbeitet, mit qualifiziertem aufsuchendem Fachpersonal obdachlosen Mitmenschen Perspektiven und Unterkünfte zu eröffnen, um bettelnden Mitmenschen Alternativen anzubieten, aggressives Betteln und Betteln mit Minderjährigen oder Tieren konsequent zu unterbinden. Es werden dazu an geeigneten Orten auch weitere Anlaufstellen geschaffen, um den gestiegenen Bedarfen im Bereich Soziales Rechnung zu tragen.
· Es werden für die Nach-Corona-Zeit innenstadtumfassende
Veranstaltungskonzepte entwickelt, die es ermöglichen, an geeigneten Orten in der Innenstadt gut aufeinander abgestimmt politische, gewerkschaftliche, kulturelle Veranstaltungen (z.B. fete de la musique) oder andere Veranstaltungen stattfinden zu lassen.
· In das Gesamtkonzept sind auch Planungen für
Grün- und Parkflächen an geeigneten Stellen und Orten mit einzubeziehen.
2. Das dann erarbeitete Konzept wird nach seiner Erstellung Mitte 2021 zur konzeptionellen Grundlage für die dann folgende Bürgerbeteiligung, für die insbesondere auch Frauen und Menschen mit Behinderungen zur Teilnahme aufgefordert werden sollen, und bei der Einbindung der politischen Gremien (Bezirksrat Mitte und Rat der Stadt) dienen.
3. Der vorgesehene Betrag von 400.000,- € wird vorrangig für die Ausfertigung und die Erstellung dieses umfassenden Gesamtkonzepts verwendet.