Drucksache Nr. 15-2631/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Projekt gegen "Elterntaxis" an Grundschulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.11.2017
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2631/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Projekt gegen "Elterntaxis" an Grundschulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 15.11.2017
TOP 7.1.1.

Seit Anfang August 2017 testet die Stadt in Kooperation mit der Polizei in einem Pilotprojekt ein Verbot für "Elterntaxis" an der Albert-Schweitzer-Schule in Limmer. Beim Bringen und Abholen der Kinder mit dem Auto besteht für Eltern eine Sperrzone von ca. 200 Metern um die Grundschule. Prinzipiell gibt es dabei auch die Möglichkeit zur Verhängung von Bußgeldern, was bislang jedoch nicht erforderlich war. Die Regelung wird von den betroffenen Eltern bisher sehr gut angenommen und hat die Verkehrssicherheit aller Kinder deutlich erhöht, da es vor der Schule nicht mehr zu chaotischen Szenen und gefährlichen Wendemanövern kommt. Die Stadt denkt aufgrund der bisher sehr positiven Erfahrungen über eine Ausweitung an anderen Schulstandorten nach, auch wenn man die Situation an der Albert-Schweitzer-Schule erst noch weiter beobachten möchte (siehe hierzu Online-HAZ-Artikel "Projekt gegen Elterntaxis soll ausgeweitet werden" vom 18.10.2017). Die Problematik von "Elterntaxis" ist auch an Grundschulen in unserem Stadtbezirk ein wiederkehrendes Thema.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Nach welchen Kriterien wurde die Albert-Schweitzer-Schule für das Pilotprojekt ausgewählt und welche Grundschulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide würden potenziell für ein vergleichbares Projekt in Betracht kommen?

2. Inwieweit sind mit der Einrichtung von Parkverbotszonen bauliche Maßnahmen verbunden und welche Kosten entstehen dabei?

3. Wie wird die fortwährende Einhaltung der Regelungen gewährleistet?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1: Die Initiative für das Projekt gegen Elterntaxis wurde von der Polizeidirektion Hannover ergriffen. In der Arbeitsgruppe zur Verkehrssicherheit wurde das Projekt dann zusammen mit den Partnern Landeshauptstadt Hannover, ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Verkehrswacht Hannover Stadt und dem GUV (Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover) weiterentwickelt.

Grundlage der Betrachtung war die polizeiliche Auswertung von Unfallzahlen. Danach folgte eine detaillierte Betrachtung des Schulumfeldes und der verkehrlichen Randbedingungen an mehreren Schulen. Schließlich wurde als Pilotschule die Albert-Schweitzer-Schule in Limmer ausgewählt. Die Lage der Schule in einer Sackgasse und die Möglichkeit sinnvolle Ausweich-Haltemöglichkeiten für Eltern anbieten zu können, gab letztlich den Ausschlag.

Grundsätzlich steht die LHH einer Ausweitung des Projektansatzes zwar positiv gegenüber, allerdings nur wenn die örtlichen Verhältnisse um die Schule eine sinnvolle Umsetzung erwarten lassen. Insbesondere die Lage von möglichen Eltern-Haltestellen muss verkehrlich verträglich umsetzbar sein und keine zusätzlichen Probleme schaffen. Grundsätzlich ist eine Aussage zu einzelnen Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zurzeit nicht möglich, da jedes Schulumfeld zunächst einer detaillierten Prüfung unterzogen werden muss.

Frage 2: Die Einrichtung von Parkverbotszonen ist nur mit relativ geringen Kosten verbunden, da im einfachsten Fall nur eine Beschilderung erforderlich ist. Je nach örtlicher Situation können unterstützend Markierungsarbeiten hinzukommen und ggf. auch bauliche Maßnahmen im Straßenraum. Aufgrund dieser im Detail sehr unterschiedlichen Anforderungen bei der Einrichtung von Parkverbotszonen kann keine allgemeingültige Aussage zu den Kosten getroffen werden.

Frage 3: Die Einhaltung der Regelungen sollte allen Verkehrsteilnehmern ein Anliegen sein und die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgungsquote im Schulumfeld sehr hoch sein wird. Das hat auch das Pilotprojekt in Limmer gezeigt. In unregelmäßigen Abständen kann die Polizei Kontrollen vor Ort vornehmen und der städtische Verkehrsaußendienst kann die Einhaltung der Regelungen überprüfen.