Drucksache Nr. 15-2596/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mögliche Flüchtlingsunterbringung im Poelzig Bau
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 15.12.2014
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2596/2014 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mögliche Flüchtlingsunterbringung im Poelzig Bau
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 15.12.2014
TOP 8.1.1.

Es ist bekannt dass die Stadt große Probleme hat, die wachsende Zahl an Flüchtlingen die
zu uns kommen angemessen unterzubringen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung wird der
zurzeit leerstehende Poelzig Bau in der Beneckeallee 32 von der Verwaltung grundgesichert.
Ein Verkauf ist geplant aber zeitlich nicht absehbar.

Im Bewusstsein dessen, dass die begründeten hohen Standards für die Unterbringung von
Flüchtlingen, die der Rat der Stadt beschlossen hat, aufgrund der aktuellen Situation vorübergehend
in einzelnen Fällen nicht komplett eingehalten werden können

fragen wir hierzu die Verwaltung:

1. Ist der Poelzig Bau für eine vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen geeignet?

2. Welche (Mindest-) Standards könnten hier sichergestellt werden und wie hoch wäre der
finanzielle Aufwand ?

Antwort der Verwaltung:

Vorbemerkung:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat mit Beschluss über die Drucksache-Nr. 0026/2013 das „Leitbild zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover“ festgelegt. Damit sind dezidiert die Kriterien vorgegeben, die bei der Unterbringung im Allgemeinen und der Betreuung der untergebrachten Personen, sowie den Anforderungen an die dafür zu nutzenden Unterkünfte, eingehalten werden müssen.
Mit dem Leitbild und den darin formulierten Anforderungen ist das Gebäude Beneckeallee 32 „Poelzig-Gebäude nicht vereinbar.

Es ist zutreffend dass die Landeshauptstadt Hannover derzeit mit sehr stark ansteigenden Zahlen im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen umzugehen hat. Dazu hat die Verwaltung ein Sofortprogramm zur Schaffung von ca. 1.000 zusätzlichen Plätzen entwickelt und vorgelegt. Bestandteil dieses Sofortprogramms ist das Poelzig-Gebäude nicht gewesen, so dass lediglich eine analoge Anwendung des Sofortprogramms in Betracht kommt. Dies könnte unter den aktuellen Gegebenheiten nach Einschätzung der Verwaltung durchaus in Frage kommen. Daher hat sich die (Fach-) Verwaltung auch mit dem o. g. Gebäude unter dieser Fragestellung auseinandergesetzt.

Das Poelzig-Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist stark sanierungsbedürftig. Eine extrem aufwändige „Kernsanierung“ (quasi Neubau in der denkmalgeschützten Hülle) wäre die Folge. Diese ist nicht nur unterhaltsmäßig teuer, sondern auch sehr zeitaufwändig. Damit scheidet das Gebäude als Maßnahme des „Sofortprogramms“ aus.

Die Tatsache, dass wir an einer B-Plan Änderung arbeiten, die ggfs auch eine Nutzung als Flüchtlingsheim zulassen könnte, widerspricht der Aussage „nicht geeignet für Sofortprogramm“ nicht – und braucht im Übrigen erheblichen Zeitvorlauf.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Ist der Poelzig-Bau für eine vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen geeignet?



Antwort:

Nein


Frage 2:

Welche (Mindest-) Standards könnten hier sichergestellt werden und wie hoch wäre der finanzielle Aufwand?



Antwort:

Die Kosten können von uns nicht beziffert werden. Eine Kernsanierung unter Denkmalschutzaspekten dürfte aber bei mindestens 1.600€ bis 2.100 €/qm Bruttogeschossfläche (BGF) liegen.