Anfrage Nr. 15-2557/2019:
Musterholzhaus im Rahmen der "Bionale"

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Musterholzhaus im Rahmen der "Bionale"

Im Bereich Calenberger Straße 2 (zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium) wurde im Rahmen der „Bionale“ ein Musterholzhaus temporär errichtet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Landeshauptstadt Hannover Eigentümerin der genutzten Fläche, und wenn ja, wurde durch die Veranstalter eine Sondernutzungsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes entrichtet?

2. War für die temporäre Errichtung des Musterholzhauses eine Baugenehmigung erforderlich und wenn ja, lag diese vor?

3. Wieso wurde der Bezirksrat nicht über die Errichtung des Musterholzhauses informiert?