Antrag Nr. 15-2496/2018:
Absolutes Halteverbot in der Holthusenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Absolutes Halteverbot in der Holthusenstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Auf der Holthusenstraße, im Bogen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden. Denkbar wäre beispielsweise eine sogenannte „Zick-Zack-Linie“ (Zeichen 299 der StVO, Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote). Durch dort abgestellte Fahrzeuge kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrrad- und Autofahrern.

Begründung

In diesem Bereich der Holthusenstraße gilt absolutes Halteverbot, markiert durch das Zeichen 283 der StVO. Leider kommt es jedoch immer wieder vor, dass dort auf der südwestlichen Straßenseite gehalten und/oder geparkt wird. Dadurch muss der Verkehr, der von der Peinerstraße in die Holthusenstraße einbiegt, auf die Gegenfahrbahn ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt.