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Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Geschwisterregelung hinsichtlich der Betreuung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen dauerhaft, auch über das Jahr 2020 hinaus, aufrechtzuerhalten. D.h. sofern eines oder mehrere dieser Kinder von der Entgeltpflicht der Entgeltregelung befreit ist/sind, ist für das älteste weitere Kind das halbe Betreuungsentgelt und für alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen.
Begründung
Laut Medienberichten plant die Stadt Hannover die Geschwisterregelung abzuschaffen. Dies würde insbesondere kinderreiche Familien finanziell benachteiligen. Deshalb muss die Geschwisterregelung für städtische Kindertageseinrichtungen erhalten bleiben.