Drucksache Nr. 15-2481/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Westliche Gleisquerung der Stadtbahn an der Haltestelle Roderbruchmarkt sicherer machen
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.11.2018
TOP 9.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2481/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Westliche Gleisquerung der Stadtbahn an der Haltestelle Roderbruchmarkt sicherer machen
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.11.2018
TOP 9.4.1.

Beschluss

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, geeignete Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu ergreifen, um die westlich der Haltestelle Roderbruchmarkt liegende Gleisquerung (in der Verlängerung des neuen Fuß- und Radweges von der Heisenbergstraße) vor der Gefahr durch heranfahrende Stadtbahnen in diesem Bereich besser zu sichern zum Beispiel durch

0. eine Warnblinkanlage samt Akustiksignal von beiden Seiten des Drängelgitters und
0. die Reduzierung der Stadtbahngeschwindigkeit an dieser Stelle auf ca. 20-30 km/h.

Entscheidung

Der Antrag wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet. Die infra teilt mit:

Die infra überprüft gemeinsam mit der üstra regelmäßig die Überwege im Streckennetz und deren Ausstattung.

Die Gleisquerung westlich des Roderbruchmarktes ist mit Drängelgittern und Übersicht auf die Strecke gesichert. Durch Drängelgitter werden Fußgänger immer so geführt, dass ihr Blick auf die nahende Stadtbahn gelenkt wird. Zusätzlich wird ein sogenanntes Sichtdreieck freigehalten. Das bedeutet, dass Stadtbahnfahrer aus mindestens der Anhaltewegentfernung vor dem Überweg den Überweg und die angrenzenden Aufstellflächen erkennen können. Für Passanten bedeutet dies ebenfalls, dass Stadtbahnen rechtzeitig gesehen werden können.







Somit wird gewährleistet, dass die Stadtbahnen rechtzeitig anhalten können, wenn unaufmerksame Passanten den Überweg ohne die Stadtbahn zu beachten überqueren, oder auch wenn ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, die längere Zeit
benötigen, um den Überweg zu überqueren, diesen bei Annäherung der Stadtbahn noch nicht verlassen haben.

Eine technische Sicherung des Überweges ist daher aus Sicht der für die Gleisanlagen zuständigen infra nicht erforderlich.