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Lärmschutz entlang der B 65 im Stadtbezirk
Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen,
Die Verwaltung wird gebeten, bei der zuständigen Verkehrbehörde einen Austausch der Verkehrszeichen 274-100 mit der Aufschrift “ 100 “ im Bereich der B 65 - Abschnitt zwischen Döhren und Anderten – durch das Kennzeichen 274-80 mit der Aufschrift “ 80 “ zu beantragen. Gegebenenfalls kann ein Zusatzschild mit der Aufschrift “ Lärmschutz “ angebracht werden.
Begründung
In seiner Sitzung am 8. September diesen Jahres hat der Bezirksrat eine Anhörung zum Thema “ Lärmschutz an der B 65 “ durchgeführt. In dieser Beratung wurde deut-lich, dass ein Lärmschutz der Anwohner nur erreicht werden kann, wenn eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit entlang der B 65 im Abschnitt zwischen Döh-ren und Anderten auf 80 km/h stattfindet. Eine notwendige Voraussetzung ist die Anbringung von Verkehrszeichen, welche die Geschwindigkeit entsprechend beschränken. Erfahrungsgemäß wird von den meisten Verkehrsteilnehmern zwar nicht die exakte Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht, die Antrags-steller erwarten jedoch eine durchschnittliche Absenkung der Fahrgeschwindigkeit um 20 km/h, was eine Reduzierung um 3 db (A) bedeuten kann.