Drucksache Nr. 15-2479/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Pinkenburger Straße 3
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.11.2018
TOP 10.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2479/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Pinkenburger Straße 3
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.11.2018
TOP 10.1.1.

Das im Jahre 1619 erbaute Zweiständerhaus in der Pinkenburger Str.3 gehört zu den ältesten weitgehend im Original erhaltenen Gebäuden der Stadt Hannover. Es ist seit rund 30 Jahren unbewohnt und verfällt seitdem zunehmend. Seit drei Jahrzehnten steht die LHH mit dem Eigentümer im Kontakt, ohne dass sich am Verfall des Hauses oder dem Zustand des Weges drum herum etwas ändert. Im Frühjahr 2017 gewann die Stadt Hannover zwei Prozesse, aus denen die Pflicht des Eigentümers zur Durchführung dringendster Erhaltungsmaßnahmen hervorging.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude sind seitdem durchgeführt worden?


2. Welche Maßnahmen die über einen Briefwechsel mit dem Eigentümer hinausgehen,
hat die Verwaltung getroffen,
- um Passanten vor auf den am Haus vorbeiführenden Weg herabfallenden Dachziegeln zu schützen
- das regelmäßige Zuwuchern dieses Weges (Pinkenburger Gang) zu verhindern?
- den Eigentümers bezüglich des Winterstreudienstes in die Pflicht zu nehmen?

3. Welche Maßnahmen (z.B. eine Ersatzvornahme) wird die Verwaltung zu welchem Zeitpunkt treffen,
um eine Verbesserung des Erhaltungszustandes des Gebäudes zu verbessern?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1) Nach Kenntnis der Verwaltung haben die verpflichteten Eigentümer bislang keine Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt.




zu 2) Das von der Denkmalbehörde angeordnete Gutachten zum Schadensbild und zur Standsicherheit des Gebäudes hat keine akute Gefährdungssituation festgestellt.
Die Verwaltung nimmt die Anfrage zum Anlass, den Zustand durch die Baukontrolle erneut in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls auch provisorische Sicherungen anzuordnen.

Die Antwort hinsichtlich des Zuwucherns des Weges wird nachgereicht. "Vom Fachbereich Tiefbau wurde der Eigentümer in der Vergangenheit mit Aufforderung zum Rückschnitt der Pflanzen zur Sicherstellung des Straßenraumes sowie zur Gehwegreinigung angeschrieben. Bislang konnte anschließend sowohl ein Rückschnitt als auch die Gehwegreinigung, wenn auch nach mehrmaliger Aufforderung festgestellt werden. Weitere Aufforderungen waren aus Sicht des Fachbereich Tiefbau bislang nicht erforderlich."

Die Frage hinsichtlich des Winterstreudienstes hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) wie folgt beantwortet:
Der Eigentümer wurde aktuell von aha angeschrieben und ist u.a. auf seine Pflicht für den durchzuführenden Winterdienst aufgeklärt worden.
Der Bereich des Pinkenburger Gangs ist der Winterdienstklasse D 0 (Straßen mit wenig Autoverkehr (z.B. Sackgassen), ohne Kitas, ohne Altenheime, ohne Schulen oder Gewerbe)
zugeordnet und der Winterdienst ist daher von den Anliegern auszuführen.
Aha wird bei entsprechender Witterung hier verstärkt kontrollieren und ggf. Ersatzvornahmen durch ihre Betriebsstätte durchführen lassen.


zu 3.) Nach dem vorliegenden Schadensgutachten ist ein Maßnahmenplan mit notwendigen Schritten zur Sicherung der Gebäude denkmalrechtlich angeordnet und mit einem konkreten Terminplan in einzelnen Abschnitten bis zum Juni 2019 unterlegt worden. Die Eigentümer haben diese Anordnung zunächst anerkannt. Damit wäre die provisorische Sicherung bis zum Sommer 2019 abgeschlossen gewesen. Da die Zusagen nicht eingehalten wurden, sind die Sicherungsarbeiten erneut zum Gegenstand denkmalrechtlicher Anordnungen zu machen, die ihrerseits wieder durch Klage beim Verwaltungsgericht beantwortet werden können. In diesem Zusammenhang sind der Verwaltung enge Grenzen gesetzt, da nur notwendige Sicherungsarbeiten angeordnet werden können, die ohne Nutzungsperspektive nicht die für das Grundstück zu wünschende Lösung sein können.
Es bleibt daher vorrangiges Ziel, Eigentümer für das Objekt zu gewinnen, die für eine tragfähige Nutzung ein Sanierungskonzept für die Gesamtanlage umsetzen.
Die diesem Ziel entgegenstehenden Hindernisse können hier aus Gründen des Datenschutzes nicht näher ausgeführt werden.