Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Zuwendung für die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V.
Antrag,
zu beschließen, der Bürgergemeinschaft Wülferode e. V. eine Zuwendung in Höhe von 1.950,-- € aus dem Verwaltungshaushalt 2004 - Allgemeine Freizeitförderung / Sonstige Stadtteilkulturarbeit - Haushaltsstelle 1.3559.718000.7 zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 1.950,00 € | 1.3559.718000.7 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 1.950,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -1.950,00 € | |
Begründung des Antrages
Die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V. besteht seit nunmehr 20 Jahren und unterbreitet den Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtteils Wülferode ein breitgefächertes kulturelles Angebot. Dabei stehen insbesondere verschiedene Veranstaltungen und Kurse im Mittelpunkt. Die Angebote des Vereins erfreuen sich großer Resonanz durch die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils. Um die Arbeit leisten zu können, ist neben dem großen ehrenamtlichen Engagement der Vereinsmitglieder eine finanzielle Förderung erforderlich.
Die Zuwendung dient der allgemeinen Finanzierung und zur Durchführung verschiedener Veranstaltungen.
Die Verwaltung befürwortet die Zahlung einer Zuwendung in der beantragten Höhe.
43.20
Hannover / 18.11.2004