Drucksache Nr. 15-2472/2018:
Straßenbenennungen im Stadtteil Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
 
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15-2472/2018
1
 

Straßenbenennungen im Stadtteil Limmer

Antrag,


folgende Straßenbenennungen und Umbenennungen, die in Folge des Bebauungsplans
Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Ost - erforderlich werden, zu beschließen:


1) Für das Teilstück zwischen Sackmannstraße und der Zufahrt zu den Häusern
Stockhardtweg 1, 1A, 3 und 3A wird die Bezeichnung Stockhardtweg
aufgehoben
. Ab der Zufahrt zu den Häusern 1, 1A, 3 und 3A bleibt der Name
Stockhardtweg für das verbleibende Teilstück Richtung Norden unverändert bestehen.


2 a) Für den Abschnitt zwischen Große Straße und der westlichen Sackmannstraße
wird der Name Twedenweg aufgehoben. Für das Teilstück zwischen der östlichen
Sackmannstraße und Große Straße bleibt die Bezeichnung Twedenweg unverändert
bestehen.

2 b) Das Teilstück des Twedenweges, welches zukünftig als Fußweg auf privatem
Grundstück mit Gehrechten für die Allgemeinheit entstehen wird und von der westlichen
Sackmannstraße bis zur neuen südlichen Erschließungsstraße führt, wird umbenannt in Maria-Suszyñska-Bartmann-Weg.

2 c) Für das verbleibende Reststück bis zur Wunstorfer Straße wird der Name
Twedenweg aufgehoben und einbezogen in die neue südliche
Erschließungsstraße. Diese ringförmige, südliche Erschließungsstraße, erhält
den Namen Cécilie-Huk-Ring.



3) Die Haupterschließungsstraße, welche von der Wunstorfer Straße nach Norden auf
das Gelände führt erhält den Namen Zur Wasserstadt.

4) Der nördliche asymmetrische Platzbereich erhält den Namen Julienne-Trouet-Platz.

5) Die Erschließungsstraße, welche von der Straße "Zur Wasserstadt" Richtung Osten
bis zur Sackmannstraße verläuft, erhält den Namen Stéphanie-Kuder-Straße.

6) Die westliche Erschließungsstraße, welche zwischen dem "Julienne-Trouet-Platz"
und der "Stéphanie-Kuder-Straße" liegt, erhält den Namen
Antonia-Agafonowa-Straße.


7) Die östliche Erschließungsstraße, welche zwischen dem "Julienne-Trouet-Platz" und
der "Stéphanie-Kuder-Straße" liegt erhält den Namen Stanislawa-Kamiñska-Straße.






Übersichtskarte s. Anlage 1

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient vor allem dem zweifelsfreien und schnellen Auffinden innerhalb des Stadtgebietes. Die Straßenbenennungen für diesen Bereich werden erforderlich, um für die geplanten Neubauten eine zweifelsfreie Adresszuordnung zu erreichen. Mit der Aufhebung bzw. Umbenennung einzelner Straßenteilstücke wird die Benennung der zukünftigen örtlichen Situation angepasst. Damit soll eine zweifelsfreie Orientierung sichergestellt werden. Die Benennungen und Umbenennungen dienen somit allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages


Entsprechend des Bebauungsplans Nr. 1535 entstehen im östlichen Teil des ehemaligen Conti-Geländes in Limmer sechs neue Straßen. Hier wird nunmehr die Benennung erforderlich, um für bereits beantragte Neubauvorhaben eine zweifelsfreie Adresszuordnung zu erreichen. Die Anpassung der Benennungen im Bereich des Stockhardweges sowie des Twedenweges an die zukünftige örtliche Situation wird notwendig, um auch weiterhin ein zweifelsfreies Auffinden aller Anlieger*innen sowie Einwohner*innen, insbesondere in Notfallsituationen, gewährleisten zu können.

Auf dem Conti-Gelände befand sich das Frauen KZ-Limmer, ein Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme. Bereits 2004 hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer beantragt, dass bei der Straßenbenennung in diesem Bereich Frauen berücksichtigt werden, die im KZ- Limmer interniert waren. Auch der Arbeitskreis „Ein Mahnmal für das Frauen-KZ in Limmer“ spricht sich dafür aus, Straßenbenennungen im Bereich des ehemaligen Konzentrationslagers nach KZ-Insassinnen vorzunehmen.

Die jetzt für die Benennung zusammengetragenen Straßennamen wurden nach Vorschlägen des Arbeitskreises „Ein Mahnmal für das Frauen-KZ in Limmer“ bereits innerhalb des Stadtbezirksrates Linden-Limmer abgestimmt.


zu 1)
Ursprünglich verlief der Stockhardtweg von der Wunstorfer Straße in nördliche und abknickend in westliche Richtung, an der Schleuse über den Leineverbindungskanal und weiter in nordwestliche Richtung. Bereits 2013 wurde das südliche Teilstück zwischen Wunstorfer Straße und Sackmannstraße umbenannt und einbezogen in den bestehenden Namen Sackmannstraße.

Entsprechend des Bebauungsplans Nr. 1535 wurde zwischenzeitlich auch das Teilstück von der Sackmannstraße bis zur Zufahrt zu den Häusern Stockhardtweg 1, 1A, 3 und 3A zurückgebaut. Damit ist dieser Straßenabschnitt örtlich nicht mehr vorhanden und die Aufhebung des Namens Stockhardtweg wird für diesen Abschnitt erforderlich.

Im nördlichen Abschnitt des Stockhardtweges gibt es Anlieger*innen mit Adresszuordnungen. Mit der Beibehaltung des Namens Stockhardtweg für das nördliche Teilstück sind keine Anlieger*innen von einer Adressänderung betroffen.

zu 2 a)
Der Twedenweg verlief ursprünglich von der Wunstorfer Straße zur Sackmannstraße. Der Abschnitt des Twedenweges zwischen Große Straße und westlicher Sackmannstraße ist mit der neuen Wohnbebauung im nördlichen Bereich zurückgebaut worden und somit örtlich nicht mehr vorhanden. Damit wird die Aufhebung des Namens für dieses Teilstück notwendig.

Postalische Anlieger*innen gibt es nur im Bereich zwischen der östlichen Sackmannstraße und der Großen Straße. Mit der Beibehaltung der Bezeichnung Twedenweg für diesen Straßenabschnitt sind somit keine Anlieger*innen von einer Adressänderung betroffen.

zu 2 b)
Im westlichen Abschnitt ist der Twedenweg örtlich ebenso nicht mehr vorhanden. Zwischen der westlichen Sackmannstraße und der neuen ringförmigen Erschließungsstraße wird der neue Fußweg nunmehr auf einem privaten Grundstück, welches mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit belastet ist, angelegt. Um eine gute Orientierung und ein schnelles auffinden insbesondere in Notfallsituationen für alle Nutzer*innen sicher stellen zu können, wird die Umbenennung dieses neuen Wegeabschnitt in Maria-Suszyñska-Bartman-Weg erforderlich.

Maria Suszyñska-Bartman, geb. Suszyñska, geb. am 01.12.1906 in Nowa Ruda in Niederschlesien (Polen), lebte später in Warschau. Auf der Karteikarte der SS ist ihr Beruf mit „Büroangestellte“ angegeben. 1938 debütierte sie bereits als Schriftstellerin. Am 1. August 1944 begann der Warschauer Aufstand gegen die deutschen Besatzer, der brutal niedergeschlagen wurde. Im Zuge der Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung wurde Maria Suszyñska um den 20. August inhaftiert und über das Durchgangslager Pruszków in das Konzentrationslager Stutthof bei Danzig verschleppt. Vom 29. September bis zum 2. Oktober 1944 wurde sie in einer Gruppe von 500 Frauen in Vieh- und Güterwaggons nach Hannover deportiert und kam in das KZ-Außenlager Langenhagen bei den Brinker Eisenwerken, wo sie in der Munitionsproduktion schwerste Zwangsarbeit leisten musste. Am 6. Januar 1945 wurde das KZ Langenhagen durch einen Bombenangriff zerstört. Die Gefangenen wurden nun im KZ Conti-Limmer untergebracht. Nach dem Evakuierungsmarsch in das KZ Bergen-Belsen wurde Maria Suszyñska dort eine Woche später am 15. April 1945 befreit. Sie erkrankte und gehörte zu den rund 7.000 Häftlingen aus dem KZ Bergen-Belsen, die nach dem Krankenhausaufenthalt zur Kur nach Schweden kamen. Nach ihrer Rückkehr nach Polen war sie wieder als Schriftstellerin tätig. 1971 erschien im Verlag Czytelnik (Warszawa) Maria Suszyñska-Bartmans etwa 250 Seiten umfassender autobiografischer Bericht „Nieœwiête Mêczennice“ (Unheilige Märtyrerinnen) über ihre Deportation und KZ-Haft. Maria Suszyñska-Bartman starb am 25. März 1991. Sie wurde auf dem Friedhof von Bydgoszcz beigesetzt.

zu 2 c)
Der letzte Abschnitt des Twedenweges bis zur Wunstorfer Straße wird mit dem Bau der neuen südlichen ringförmigen Erschließungsstraße überbaut. Hier wird somit der Name Tewedenweg aufgehoben und einbezogen in die neu ringförmige Straße, welche den Namen Cécilie-Huk-Ring erhält.

Cécilie Huk wurde als Cypora Schlomiuk am 20. Dezember 1907 im damals österreich-ungarischen (von 1918 bis 1940 rumänischen, danach sowjetischen, heute ukrainischen) Bad Lopuschna (Lopușna, Ëîïóøíà) als Tochter von Jacob Schlomiuk und Rosa Liebmann geboren. Als österreichische Staatsangehörige ging sie 1935 zum Studium nach Frankreich. 1938, nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, unterstützte sie österreichische Flüchtlinge in Frankreich und hatte dort selbst Flüchtlingsstatus. Sie war verheiratet mit dem österreichischen Staatsbürger Emil Huk oder Huck. Am 16. Mai 1941 wurde sie in Pompignan durch die Vichy-Polizei verhaftet und in Montauban und Toulouse inhaftiert. Am 6. Februar 1942 wurde sie durch ein französisches Militärtribunal wegen „kommunistischer oder anarchistischer Aktivitäten“ und „propagande politique d’inspiration etrangere de nature a porter atteinte a l’interet national“ zu 10 Jahren Zwangsarbeit und nachfolgendem Aufenthaltsverbot verurteilt. 1943 wurde sie „amnestiert“ und an die deutsche Besatzungsmacht ausgeliefert. Über Rennes und Paris geriet sie am 18. Mai 1944 in das KZ Ravensbrück. Am 24. Juni 1944 erreichte sie das KZ Conti-Limmer in Hannover. Nach dem Evakuierungsmarsch in das KZ Bergen-Belsen wurde sie dort eine Woche später am 15. April 1945 befreit. Cécile Huk erkrankte in Bergen-Belsen schwer an Fleckfieber und kehrte am 6. Juni 1945 nach Frankreich zurück. Auf ihren Antrag erhielt sie 1948 die französische Staatsbürgerschaft und arbeitete als Deutschlehrerin am Lyceum. 1958 erschien Cécile Huks Buch „Et le ciel resta bleu“ im Verlag les Editions du Scorpion, in dem sie die Geschichte ihrer Haft und Deportation auf fast 200 Seiten schildert. Sie starb im März 1990.

zu 3)
Zur Wasserstadt, der Name Wasserstadt ist für das Neubaugebiet bereits überregional ein Begriff. Der Straßenname Zur Wasserstadt für die Haupterschließungsstraße, welche von der Wunstorfer Straße nach Norden auf das Gelände führt, ist somit wegweisend.

zu 4)
Julienne Trouet, wurde am 20. Oktober 1900 in Pierrepont, Département Aisne, geboren. Auf der Karteikarte der SS ist ihr Beruf mit „Dienstmädchen“ angegeben. Ihr letzter frei gewählter Wohnsitz war Paris, Rue de Meaux 62. Sie lebte dort im Haushalt ihres Arbeitgebers, einem jüdischen Schneider, bei dem sie als Hausangestellte tätig war. Am 7. März 1944 wurde sie aus der Wohnung heraus verhaftet. „Vermutlicher Grund für die Verhaftung: Antideutsche Äußerungen.“. Nach Stationen im Gestapo-Gefängnis Maison d‘arret de Fresnes und im Durchgangslager Romainville wurde Julienne Trouet am 18. Mai 1944 in das KZ Ravensbrück eingeliefert. Mit dem ersten Transport im Juni 1944 kam sie zusammen mit 245 Kameradinnen in das KZ-Außenlager Conti-Limmer. Julienne Trouet starb am 19. März 1945, sie wurde auf dem Stadtfriedhof Seelhorst bestattet.

zu 5)
Stéphanie Kuder, wurde am 11. Mai 1910 in München geboren, wo ihr Vater, der Elsässer Maler René Kuder, an der Königlichen Akademie der Künste studierte und im Vorjahr Mathilde Vollmair geheiratet hatte. Ab Oktober 1935 arbeitete Stéphanie Kuder im Sekretariat der Philosophischen Fakultät der Université de Strasbourg. Auf der Karteikarte der SS ist ihr Beruf entsprechend mit „Sekretärin“ angegeben. Als Angehörige des Réseau Mithridate stellte sie für Studenten und Studentinnen gefälschte Ausweise aus. Am 25. November 1943 wurde sie bei einer Razzia in der aus dem annektierten Elsass nach Clermont-Ferrand verlagerten Universität verhaftet. Über das Lager Compiegne kam sie am 31. Januar in das KZ Ravensbrück. Von dort erreichte sie am 24. Juni 1944 das KZ Conti-Limmer in Hannover. Dort wurde sie Blockälteste des einen der zwei Häftlingsblocks. C. Huk bezeichnete sie als eine Kameradin und „außergewöhnliche Frau“, „die für unsere Interessen eintrat“ und „außer äußeren Qualitäten auch über innere Qualitäten verfügt“. S. Rohner nannte sie „eine sehr gute Kameradin“. J. Lorge stellte heraus, dass sie als Blockälteste mit ihren Kameradinnen „unter einer Decke steckte“. Nach dem Evakuierungsmarsch in das KZ Bergen-Belsen wurde sie dort eine Woche später am 15. April 1945 befreit. Der britische Offizier Derrick Sington berichtet in seinem Buch „Die Tore öffnen sich“, dass sie dem Internationalen Komitee von 15 ehemaligen Häftlingen angehörte, das nach der Befreiung in Bergen-Belsen gebildet worden war. Am 1. Juni 1945 kehrte Stéphanie Kuder nach Frankreich zurück. Sie wurde „Directrice du Comite des Oeuvres en faveur des Etudiants de'l Universite de Strasbourg“, Leiterin des örtlichen Studentenwerks. Für ihre Widerstandstätigkeit wurde sie mit der „Medaille de la Resistance“ ausgezeichnet. Stéphanie Kuder starb im Juni 1986.

zu 6)
Antonia Agafonowa, geboren 1894, lebte in Weißrussland. Im Februar 1944 wurde sie zusammen mit ihren Töchtern Anastasia, geb. am 25.03.1922 und Frusa, geboren 1928, verhaftet. Die drei wurden nach eigenen Angaben verdächtigt, Kontakte zu Partisanen unterhalten zu haben. Über einen Transport mit 80 ausschließlich sowjetischen Frauen aus Allenstein / Ostpreußen gerieten sie am 30. Mai 1944 in das KZ Ravensbrück. Von dort kam Antonia Agafonowa im Juni 1944 zusammen mit ihren Töchtern in das Lager Conti-Limmer.

zu 7)
Stanislawa Kamiñska, wurde am 14. Januar 1914 in Warschau geboren. Auf der Karteikarte der SS ist als Beruf „Arbeiterin“ angegeben. Am 27. August 1944 wurde sie während des Warschauer Aufstandes verhaftet und über das Durchgangslager Pruszków gemeinsam mit ihren jüngeren Schwestern Krystyna und Weronika in das KZ Stutthof eingeliefert. Von dort gelangten die Geschwister in einem Transport von insgesamt 500 Frauen am 2. Oktober 1944 in das KZ-Außenlager Langenhagen. Als dieses Lager in der Nacht vom 5. auf den 6. Januar 1945 durch einen britischen Luftangriff zerstört worden war, wurden alle dortigen Häftlinge zusätzlich in das KZ-Außenlager Conti-Limmer überführt. Nach Ihrer Befreiung, noch während ihres Aufenthalts in Deutschland hat Stanislawa Kamiñska in der Organisation ehemaliger Polnischer Häftlinge mitgearbeitet. 1946 kehrte sie nach Polen zurück und arbeitete in der Militärischen Bibliothek in Warschau. Sie war Mitglied im Klub der ehem. Bergen-Belsen Häftlinge, kümmerte sich um ältere Mitglieder und hat den Klub zusammengehalten. Sie starb im Jahr 1997.

(Quelle: Arbeitskreis "Ein Mahnmal für das Frauen-KZ in Limmer", Schreiben vom 26.06.2017)
61.21 
Hannover / 25.09.2018