Drucksache Nr. 15-2451/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundwasserabsenkung im Herzkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2451/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundwasserabsenkung im Herzkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 25.09.2019
TOP 4.3.1.

In seiner Sitzung am 24.01.18 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide einstimmig den Grünen Antrag „Sachstandsbericht zur Grundwasserabsenkung im Herzkamp“ beschlossen Ds 15-0045/2018 N1). In der betreffenden Entscheidung der Verwaltung vom 04.05.18 wurde ausgeführt, dass noch keine größeren Grundwasserabsenkungen durchgeführt werden. In einem Nachtrag zur besagten Entscheidung (Hausmitteilung vom 02.07.18) wurden dann mehrere Maßnahmen beschrieben, u.a. die nun eingerichtete temporäre Leitung durch den Wald in der Großen Heide bis zum Graben nördlich der BAB 2, um das Grundwasser dort wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Wie ist der Stand bzgl. der Grundwasserabsenkung(en) im Herzkamp? (Auf die Punkte 1. sowie 4.-8. des Antrags 15-0045/2018 N1 wird Bezug genommen.)

2. Welche Baufelder waren bzw. sind hiervon bislang betroffen und wie lange werden die in der Hausmitteilung beschriebenen Maßnahmen voraussichtlich noch andauern?
3. Wurden die unternommenen Maßnahmen seither vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün und/oder von der Unteren Naturschutzbehörde überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Im Dezember 2018 begannen die Grundwasserabsenkungen im Baufeld E (nördlichstes Baufeld). Beantragt war eine maximale Entnahmemenge von 155 m³/h mit einer Gesamtmenge von 375.000 m³. Die maximale Förderrate im Baufeld E betrug knapp 117 m³/h direkt zu Beginn der Wasserhaltung. Durch den Vorhabenträger wurde bereits im Vorfeld der Grundwasserabsenkung ein Ingenieurbüro mit der Überwachung der Grundwasserhaltung beauftragt. Es erfolgt eine tägliche Messung der Grundwasserstände im Baustellenbereich und zusätzlich eine Grundwasserstandsmessung einmal pro Woche im Umfeld um die Baustelle durch die Verwaltung, hier Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Sachgebiet 67.12 (Boden- und Grundwasserschutz). Weiterhin werden die Förderraten der Grundwasserpumpen kontinuierlich über elektronische Wasseruhren erfasst. Im Januar 2019 wurde die Förderrate aufgrund der mittlerweile eingetretenen Grundwasserstände reduziert. Mit dem weiteren Baufortschritt auf dem Baufeld E wurde die Grundwasserförderrate bis zum Schluss auf ca. 38 m³/h reduziert. Die Grundwasserhaltung im Baufeld E wurde am 20.05.2019 abgeschaltet.

Ende März 2019 begann die Grundwasserabsenkung im Baufeld A (südlichstes Baufeld direkt an der Bischof-von Ketteler-Straße). Hier war als maximale Entnahmerate eine Menge von 150 m³/h mit einer Gesamtmenge von 310.000 m³ beantragt. Die maximale Förderrate betrug hier 120 m³/h. Diese Grundwasserabsenkung wird bis ca. Mitte bis Ende Oktober 2019 betrieben. Die Förderrate liegt aktuell bei 38 m³/h. Die Wasserhaltung im Baufeld E wurde zum größten Teil über das örtliche Versickerungsbecken (Baufeld F) wieder dem Grundwasserkörper zur Verfügung gestellt. Seit einigen Tagen erfolgt die Ableitung des geförderten Wassers wieder über die verlegte Leitung zum Graben Isernhagen IV, da das Baufeld F für die Bebauung vorbereitet wird.

In dem bereits oben erwähnten Graben Isernhagen IV sind an zwei Stellen elektronische Pegelmesser installiert worden. Diese zeichnen kontinuierlich den Wasserstand in dem Graben auf. Seitens der unteren Wasserbehörde wurden Grenzwerte für den maximalen Wasserstand festgesetzt. Die maximal gemessenen Wasserstände in dem Graben lagen 22 cm bzw. 34 cm unterhalb des Grenzwertes.

Bislang wurden insgesamt 430.000 m³ Grundwasser gefördert bei einer beantragten Gesamtmenge von 685.000 m³.

Ein Teil des geförderten Grundwassers aus den Baufeldern E und A wurde und wird zur Bewässerung der Bäume in der Nähe der Baugruben verwandt.

Zu 2.) Bisher sind die Baufelder E (nördlichstes Baufeld) und Baufeld A (südlichstes Baufeld direkt an der Bischof-von Ketteler-Straße) durch Grundwasserabsenkungen hergestellt. Im Jahr 2020 folgen noch die Baufelder B und F (nördlich angrenzend an das Baufeld A). Im Baufeld D (westlichstes Baufeld, südlich Baufeld E) wird zurzeit kein Grundwasser gefördert, da die Grundwasserstände unterhalb des Absenkzieles liegen. Nach Beendigung der Grundwasserhaltung im Baufeld A kann es ggfs. nötig sein, eine Grundwasserhaltung im Baufeld D durchzuführen. Es liegt ein Antrag auf eine Förderrate zwischen 50 – 80 m³/h mit einer Gesamtentnahmemenge von 150.000 m³ vor. Nach dem bisherigen Verlauf des Baufortschritts ist davon auszugehen, dass die Tiefbaumaßnahmen mit Grundwasserabsenkungen im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossen werden.

Zu 3.) Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung werden durch ein vom Bauträger beauftragtes Ingenieurbüro laufend überwacht und dokumentiert. Es finden mindestens einmal pro Woche Abstimmungsgespräche zwischen Bauträger, Grundwasserabsenkungsfirma und dem Ingenieurbüro statt. Der Bereich Umweltschutz war mehrere Male bei den Abstimmungsgesprächen anwesend. Die untere Wasserbehörde hat keine Beanstandungen bei ihrer Überwachung der Maßnahme festgestellt. Die angeforderten Berichte zu den entnommenen Grundwassermengen, Grundwasserhöhengleichenpläne, Ganglinien der Grundwasserstände und Pegelstände in dem Graben werden regelmäßig geliefert. Der Bereich Umweltschutz erhält jeweils eine Kopie der Berichte. Der Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz hat für die im Absenktrichter befindlichen Gehölze Bewässerungsmaßnahmen angeordnet. Die Bewässerungsanlagen wurden und werden ordnungsgemäß installiert und betrieben.