Drucksache Nr. 15-2442/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Konzepte gegen Altersarmut / Würde im Alter in Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2015
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2442/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Konzepte gegen Altersarmut / Würde im Alter in Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.11.2015
TOP 9.2.1.

Anfrage der SPD-Fraktion:

In den letzten Jahren hat die Anzahl von Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, im Zuge der Rentenkürzungen nach dem SGB VI bundesweit deutlich zugenommen.

Ein wesentlicher Faktor, dass ältere Menschen nicht einmal mit Sozialleistungen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, liegt darin, dass viele ältere Mitmenschen aus Scham bzw. Unkenntnis selbst dann keine Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bzw. kein Wohngeld beantragen, wenn sie einen Anspruch darauf haben.

Nach den Erkenntnissen der Landeshauptstadt selbst nehmen durchschnittlich 68 % der Mitmenschen die Rechtsansprüche, die sie nach dem Gesetz haben, nicht wahr, auch für den Stadtbezirk Mitte ist von dieser Quote der Nichtinanspruchnahme auszugehen.

In der Antwort zu dem Antrag 15-0522/2015 für den Stadtbezirk Mitte sieht die Fachverwaltung einen Handlungsbedarf dennoch für nicht gegeben an und verweist sehr schlicht auf die Möglichkeit, insbesondere auch die vorhandenen Möglichkeiten des Internets wahrzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit sind von der Landeshauptstadt Hannover Konzepte entwickelt worden, um diejenigen hilfebedürftigen Mitmenschen zu unterstützen, die trotz bestehender Rechtsansprüche sich bisher nicht getraut haben, einen Antrag zu stellen?
2. Unter welcher Rufnummer sind freundliche AnsprechpartnerInnen der Stadt Hannover zur mündlichen Antragstellung (nach § 41 SGB XII bzw. nach dem WohnGG) und für die Beratung für die gesamte Dauer der Öffnungszeiten erreichbar?
3. Inwieweit wird zumindest im Stadtbezirk Mitte sichergestellt, dass alle älteren Mitmenschen postalisch darüber informiert werden, dass sowohl für Wohngeld als auch für Grundsicherungsleistungen zunächst eine schlichte mündliche Antragstellung ausreichend ist und für das spätere Ausfüllen der Antragsvordrucke hilfsbereite AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Der Fachbereich Senioren hat im Kommunalen Seniorenservice (KSH) bereits an verschiedenen Stellen Erfahrung in der Unterstützung hilfebedürftiger älterer Menschen gesammelt. Neben Menschen, die in einer Verwahrlosungssituation leben, werden vom KSH ältere Menschen unterstützt, die isoliert und einsam leben und häufig nicht wissen, welche Leistungsansprüche sie haben und wo sie diese geltend machen können. Die Erfahrung zeigt, dass sich ältere Menschen, die gesundheitlich eingeschränkt sind oder in Altersarmut leben, vor allem von den Menschen unterstützen lassen, denen sie vertrauen und die sie gut kennen. Das sind neben Angehörigen und Freunden meist langjährige Nachbarn, die sich um die Belange älterer Menschen kümmern.

Die Stadt Hannover arbeitet in unterschiedlichen Fachbereichen mit Konzepten zur Quartiersentwicklung, die im Fachbereich Senioren mit der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung auch auf den Auf- und Ausbau lebendiger Nachbarschaften zielen. Nachbarschaftliche Strukturen sind geeignet, Menschen in unterschiedlichen Hilfesituationen zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Dies gilt heute umso mehr als die Familienstrukturen sich verändert haben und Kinder oftmals nicht mehr mit den Eltern am gleichen Ort wohnen.

Vor allem Menschen, die in einer verdeckten Armutssituation leben, machen häufig ihre Ansprüche auf Grundsicherung und Wohngeld und andere existenzsichernde Leistungsarten nicht geltend, sondern verzichten oftmals aus Gründen der Scham darauf, sich bei öffentlichen Stellen zu informieren oder Ansprüche geltend zu machen. Bei nur geringem Ertrag wird meist von vornherein auf den Aufwand einer Antragstellung verzichtet. Häufig wird auch von einer Antragstellung abgesehen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Angehörige als potenzielle Unterhaltspflichtige herangezogen werden.

Verdeckte Armut geht mit fehlendem Wissen über entsprechende Leistungsansprüche einher, aber weitaus häufiger wird sie von Schamgefühlen begleitet. Diese Gefühle werden meist nicht mit Öffentlichkeitsarbeit oder durch bloße Information abgebaut. Dahinter verbergen sich oftmals Haltungen, die ein auch nur vermutetes „Zur-Last-Fallen“ bei Angehörigen nicht dulden.

Als Konzepte, die hilfebedürftige Menschen unterstützen, einen Antrag zu stellen, dienen alle Konzepte, die dafür Sorge tragen, dass Menschen ohne explizit auf ihre Armut angesprochen zu werden, es ermöglichen, informell beraten und informiert zu werden sowie Hilfe zur Selbsthilfe anbieten – z. B. alter(n)sgerechte Quartiersentwicklung, integrierte Handlungskonzepte im Rahmen vom Soziale Stadt Programm, Gemeinwesenarbeit, Koordinierungskreis für ein selbstbestimmtes Leben in Dissozialität, Netzwerk Demenz aktiv.

Besonders geeignet sind Maßnahmen im Rahmen von Quartiersentwicklung, bei denen sich Menschen aus der Nachbarschaft begegnen und ins Gespräch kommen. Hier kann sich jeder ungeniert an Diskussionen beteiligen und Informationen aufnehmen.

Hinzu kommt, dass im Kommunalen Seniorenservice seit vielen Jahren eine aufsuchende Sozialarbeit existiert, die hilfebedürftige ältere Menschen zu Hause unterstützt. Wichtig sind in diesem Zusammenhang vor allem die Formularlotsen, die sowohl bei der Auswahl als auch beim Ausfüllen von Formularen ältere Menschen zu Hause unterstützen.

Zu Frage 2:
Für etwaige AntragsstellerInnen von Grundsicherungsleistungen und für Wohngeldanträge steht die individuelle Beratung der AntragstellerInnen nach wie vor im Vordergrund.



Allgemeine Informationen über Anspruchsvoraussetzungen sowohl zur Grundsicherung als auch zum Wohngeld sowie Öffnungszeiten und Kontaktdaten sind als Information im Internet unter www.hannover.de verfügbar.
Die Wohngeldstelle Hannover ist unter der zentralen Rufnummer 168 2001 erreichbar.
Des Weiteren stehen im Fachbereich Senioren AnsprechpartnerInnen zu den genannten Beratungsfeldern in den Senioren- und Pflegestützpunkten der Stadt Hannover (vgl. anl. Flyer), am Seniorentelefon unter der Tel. Nr.: 1684 2345 oder in der Krisenintervention, die ebenfalls über das Seniorentelefon zu erreichen ist, zur Verfügung.

Die zuständigen VerwaltungsmitarbeiterInnen sind geschult und geben freundlich und hilfsbereit Hilfestellung, wenn Menschen die Anträge nicht verstehen oder Nachfragen haben.



Zu Frage 3:
Weder für den Stadtbezirk Mitte noch für das restliche Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover kann sichergestellt werden, dass alle älteren Mitmenschen postalisch darüber informiert werden, dass sowohl für Wohngeld als auch für Grundsicherungsleistungen zunächst eine schlichte mündliche Antragstellung ausreichend ist und für das spätere Ausfüllen der Antragsvordrucke hilfsbereite Ansprechpartner allen zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich ist der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 Abs. 1 SGB XII nicht an eine besondere Form gebunden, so dass eine mündliche Antragstellung ausreichend ist. Die Leistungsträger sind aber andererseits gem. § 16 Abs. 3 SGB I verpflichtet darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Dafür bedienen wir uns der entsprechenden Formanträge.

Wohngeld kann nicht mündlich beantragt werden. Es kann jedoch formlos beantragt werden und dann folgt ein Formverfahren.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung des Bezirksratsantrags (DS 15-0522/2015) - Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte vom 13.04.2015 - Bezug genommen, mit der auszugsweise wie folgt geantwortet wurde:

Die Information über möglicherweise bestehende ergänzende Rechtsansprüche auf Wohngeld nach dem WOG, bzw. auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ist für Menschen, die das Renteneintrittsalter überschritten haben, sicherlich wichtig.
Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die Region unter Kostenträgerschaft des Bundes (Bundesauftragsverwaltung). In Sachen Information ist der Bund hier sehr aktiv, so dass Publikationen und Infobroschüren des Bundes zur Sozialhilfe und Grundsicherung genutzt werden können. Diese sind auch im Internet verfügbar.
Auch die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Voraussetzungen und Ansprüche; so werden Rentner mit dem Rentenbescheid über die Grundsicherung informiert. Bei Renten bis zurzeit 773 € liegt dem Bescheid auch bereits ein Antragsformular bei. Auch diese Informationen sind im Internet verfügbar.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies der richtige Weg potenzielle Anspruchsberechtigte zu informieren. Von einer flächendeckenden Information (insbesondere über die Form von Antragstellungen) seitens der Stadtverwaltung wird daher abgesehen.

Für Ende November 2016 ist eine Presseerklärung in Vorbereitung, um die Bevölkerung auf die Wohngeldnovelle und –erhöhung hinzuweisen.
Ebenso wurde der Kontakt zu großen Vermietern, dem Mieterbund, dem Mieterladen e. V. und dem SoVD Hannover gesucht und dort Information und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Wohngelderhöhung anzubieten. Hinzu kommen und kamen Kontakte zu Beratungsstellen in Hannover wie z. B. AWO, Diakonie, jüdische Gemeinde, Studentenwerk etc.

Anliegen der Verwaltung ist es, die Bevölkerung über die Wohngelderhöhung zu informieren und auch die Personenkreise anzusprechen, die bisher von der Beantragung von Sozialleistungen aus falsch verstandener Scham Abstand genommen haben.

Der Fachbereich Soziales erarbeitet z.Zt. eine neue Internetpräsenz zur Neufassung des Wohngeldgesetzes (WOG) 2016 und legt neue Flyer auf. Hier werden dann auch gezielt Rechenbeispiele einfließen, um gerade Rentenbezieher zur Beantragung von WOG zu ermutigen.

Aus Sicht der Verwaltung wird sich für einige Rentnerhaushalte, die bisher von Beantragung von SGB XII Leistungen Abstand genommen haben, eine Berechtigung für Wohngeld ergeben. Hier wird eine geringere Schamgrenze vermutet als dies bei Beantragung von SGB XII Leistungen der Fall wäre. Allerdings ist hier eine Quantifizierung nicht möglich.

Hinzu kommt, dass die Fachbereiche Soziales und Senioren eine Informationsreihe mit Flyern und Plakaten sowie Veranstaltungen in allen 13 Stadtbezirken für 2016 angedacht haben. Außerdem werden über die stadtbezirklichen Netzwerke im Kommunalen Seniorenservice und über weitere Netzwerke die Informationen zur Neufassung des WOG weitergeleitet, um hier eine größtmögliche Wirkung im Sinne potenzieller Kunden zu erzielen.