Anfrage Nr. 15-2442/2015:
Konzepte gegen Altersarmut / Würde im Alter in Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Konzepte gegen Altersarmut / Würde im Alter in Mitte

In den letzten Jahren hat die Anzahl von Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, im Zuge der Rentenkürzungen nach dem SGB VI bundesweit deutlich zugenommen.

Ein wesentlicher Faktor, dass ältere Menschen nicht einmal mit Sozialleistungen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, liegt darin, dass viele ältere Mitmenschen aus Scham bzw. Unkenntnis selbst dann keine Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bzw. kein Wohngeld beantragen, wenn sie einen Anspruch darauf haben.

Nach den Erkenntnissen der Landeshauptstadt selbst nehmen durchschnittlich 68 % der Mitmenschen die Rechtsansprüche, die sie nach dem Gesetz haben, nicht wahr, auch für den Stadtbezirk Mitte ist von dieser Quote der Nichtinanspruchnahme auszugehen.

In der Antwort zu dem Antrag 15-0522/2015 für den Stadtbezirk Mitte sieht die Fachverwaltung einen Handlungsbedarf dennoch für nicht gegeben an und verweist sehr schlicht auf die Möglichkeit, insbesondere auch die vorhandenen Möglichkeiten des Internets wahrzunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit sind von der Landeshauptstadt Hannover Konzepte entwickelt worden, um diejenigen hilfebedürftigen Mitmenschen zu unterstützen, die trotz bestehender Rechtsansprüche sich bisher nicht getraut haben, einen Antrag zu stellen?
2. Unter welcher Rufnummer sind freundliche AnsprechpartnerInnen der Stadt Hannover zur mündlichen Antragstellung (nach § 41 SGB XII bzw. nach dem WohnGG) und für die Beratung für die gesamte Dauer der Öffnungszeiten erreichbar?
3. Inwieweit wird zumindest im Stadtbezirk Mitte sichergestellt, dass alle älteren Mitmenschen postalisch darüber informiert werden, dass sowohl für Wohngeld als auch für Grundsicherungsleistungen zunächst eine schlichte mündliche Antragstellung ausreichend ist und für das spätere Ausfüllen der Antragsvordrucke hilfsbereite AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen?