Antrag Nr. 15-2430/2018:
Änderungsantrag zur Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo (DS Nr. 15-1900/2018)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Platzumbenennung in den Stadtteilen Oststadt und Zoo (DS Nr. 15-1900/2018)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Emmichplatz, welcher zwischen der Hohenzollernstraße und der Fritz-Behrens-Allee liegt, wird umbenannt in Alma-Rose-Platz.

Begründung

Die Umbenennung wurde mit dem Änderungsantrag 15-2459/2017 beschlossen. Danach wurde durch die Verwaltung um Vorschläge geeigneter Künstlerinnen zur Platzumbenennung gebeten. Es wurden auch alle Anlieger des Platzes angeschrieben.

Die entstandene Namensliste (die Reihenfolge ist ohne Wertung) sieht wie folgt aus:

weibliche: Adele Aus der Ohe, Clara Haskil, Alma Rosé, Clara Schumann

weitere: Neues Haus, Platz der Musik/Platz für Musik, Joseph Joachim, Richard Jakoby, Händel

Wir nehmen alle Vorschläge ernst wobei die Musikhochschule einen wichtigen örtlichen Bezug unter den insgesamt wenigen Anliegern hat. Auch das Umfeld spielt eine wesentliche Rolle für die Auswahl eines Namens. Der Platz hat über seine Anlieger hinaus natürlich Bedeutung für viele Menschen im Alltag. Wir bekamen z.B. Anregungen und Zusprüche für Alma Rosé über die Stadtgrenze hinaus... sogar aus dem Allgäu… Lediglich ein Vorschlag erreichte uns, der weder weiblicher, musikalischer oder lokaler Art war: „Georg Haccius“ – mit der Anmerkung, das Alma Rosé verständlicher Weise besser zum Ort passt.

Unter allen Vorschlägen sprechen wir uns für Alma-Rosé-Platz aus folgenden Gründen aus:

• Sie ist eine Musikerin und passt somit zu dem Ort vor der Musikhochschule.

• Sie ist eine Frau und Ihr gebührt Anerkennung und Ehre. In der Welt der Straßennamen und Platzbezeichnungen braucht es Gleichberechtigung.

• Sie steht dafür, dass Musik Leben retten kann. Für uns ist es ein besonderes Anliegen im Sinne einer positiven Erinnerungskultur den Platz an der Musikhochschule nach Alma Rose zu benennen. Sie hat durch ihre Musik erreicht, dass Menschen den Holocaust überlebt haben. Es ist daher der richtige Ort, dieser Frau durch die Benennung des Platzes ein Denkmal zu setzen.

• Sie steht für Hoffnung. Alma Rose bezeichnete die Verfolgung und NS-Zeit als Zeit des „Nichtlebens“ und überlebte diese leider nicht. Dennoch strahlt Ihre Person, Ihr Wirken und Ihr Name Hoffnung aus.

• Bei einer Beteiligung von 11 Anliegern (von insgesamt 21 Anliegern) erscheint uns die Zustimmung von 7 weiteren Zuschriften für Alma Rosé von Menschen die wir nicht gefragt haben hoch. Zudem sprechen sich die "Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen Ortsgruppe Hannover“, das „Haus kirchlicher Dienste“ sowie das "Netzwerk Erinnerung + Zukunft in der Region Hannover" für den Namen Alma Rosé aus.

• Am 15.10.2018 hat sich Frau Anita Lasker-Wallfisch (93) in das Goldene Buch der Stadt Hannover eingetragen. Sie war Mitglied im Mädchenorchester unter der Leitung von Alma Rose. In eindrücklichen Worten hat sie geschildert, dass das Cellospielen und Alma Rose ihr das Leben gerettet haben. Im persönlichen Gespräch hat sie sich nachdrücklich dafür ausgesprochen den Namen Alma Rose zu wählen. Frau Lasker-Wallfisch erzählt als Zeitzeugin von einer strengen Lehrerin Alma Rosé, die Ihren SchülerInnen mittels Musik das Überleben ermöglichte. Sie wusste, dass die Mädchen ohne musikalischen Erfolg ansonsten im Lager ermordet würden.

• Einen neutralen Namen, der den Ort beschreibt, brauchen wir nicht, da der Ort sich selbst beschreibt. So wird auch der Platz vor dem Landtag gefunden obwohl er nicht so heißt. Dies umso mehr, als das Neue Haus gar nicht mehr existiert.

• Wir kommen hiermit dem Ratsbeschluss Drucksache Nr. 2810/99 nach, der besagt, dass voranging Frauennamen umgesetzt werden sollen. Da es hier einen geeigneten Frauennamen gibt, tun wir das.

• In Gesprächen mit EinwohnerInnen unseres Bezirkes und darüber hinaus haben wir
viel Zuspruch für Alma Rosé erhalten.

Zum Verfahren:

Nach Auskunft der Verwaltung handelte es sich bei der „Bürgerbeteiligung“ um ein Anhörungsverfahren nach § 28 der Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach heißt es: „Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“ Daher wurden lediglich die Anlieger um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis dieser Anhörung ist jedoch nicht als vorweggenommenes Votum für den Bezirksrat zu verstehen. In keinem Fall kann eine solche Anhörung als „Bürgerentscheid“ interpretiert werden. Vielmehr obliegt es nach § 9 Nr. 2f der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover dem Stadtbezirk Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich in dem Stadtbezirk gelegen sind zu benennen oder umzubenennen.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir mit dieser Begründung auch die Namen „Händel“
und „Joseph-Joachim“, die im Zuge des Entscheids der Platzumbenennung verschriftlicht
wurden und in der Drucksache 15-1900/2018 nicht erwähnt werden.