Anfrage Nr. 15-2367/2021:
Erwerbstätigkeit von Migranten aus Asylherkunftsländern

Inhalt der Drucksache:

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Erwerbstätigkeit von Migranten aus Asylherkunftsländern

Eine kürzlich veröffentlichte Studie* des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsförderung der Bundesagentur für Arbeit ergab, dass 6 von 10 Afghanen in Deutschland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Damit liegt die Beschäftigungsquote von Afghanen auch nur knapp über der von Migranten aus anderen wichtigen Asylherkunftsländern Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan Somalier und Syrien, die nur zu 37% einer Erbstätigkeit nachgehen. Afghanische Frauen gehen hingegen nur zu 8% einer Erwerbstätigkeit nach, Frauen aus den anderen Asylherkunftsländern vergleichsweise zu 29%.

Laut der deutschlandweiten Studie, verdienen Migranten die einer Erwerbstätigkeit nachgehen im Durchschnitt lediglich knapp 900 Euro brutto, bei einer Aufenthaltsdauer unter 2 Jahren. Bei einer Aufenthaltsdauer von über 5 Jahren kommen sie auf etwa 1400 Euro brutto.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Migranten aus den oben genannten acht wichtigsten Asylherkunftsländern leben im Stadtbezirk und wie viele davon gehen einer Erwerbstätigkeit nach? Bitte nach Herkunftsland und Geschlecht aufschlüsseln.

2. Wie viele der erwerbstätigen Migranten sind auf Unterstützung vom Staat angewiesen und können ihren Lebensunterhalt somit nicht selbst bestreiten? Bitte jeweils nach Herkunftsland aufschlüsseln.

3. Welche Maßnahmen nutzt die Verwaltung um Migranten in die Erwerbstätigkeit zu bringen und wie geht die Verwaltung speziell bei der Integration von weiblichen Migranten in das Berufsleben vor?