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zu 1.)
Die Verwaltung hat auf Grundlage eines beschlossenen Antrages (DS 15-2494/2018 N1 S1) dem Bezirksrat Döhren-Wülfel über die Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ am 14.2.2019 berichtet und über den Auftrag an die Verwaltung, der sich aus einem entsprechenden Haushaltsbegleitantrag (DS H-0363/2019) ergibt, informiert.
Grundlage dafür war der Änderungsantrag (DS 15-2571/2017) des Bezirksrats Döhren-Wülfel, mit dem Inhalt, ein Jugendparlament im Stadtbezirk Döhren-Wülfel einzurichten zu lassen.
Die Verwaltung hat auf den Beschluss des Bezirksrates geantwortet (Drucksache Nummer 15-2749/2017 S1), dass das Projekt „Jugend lebt Stadt“ ein gesamtstädtisches ist und Jugendlichen über Bezirksgrenzen hinweg, Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen.
Es gab in der Bezirksratssitzung die Anregung eines Mitgliedes, das Konzept auch in anderen Stadtbezirken vorzustellen. Es handelte sich bei dem Bericht jedoch nicht um ein fertiges Konzept zu einem Jugendbeteiligungsbüro, sondern um die Vorstellung der Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ und die Vorstellung des Ratsauftrages mit den damit zusammenhängenden Aufgaben.
Einen Bericht über die Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ in allen Stadtbezirken zu geben, war und ist nicht vorgesehen. Das Konzept für das Jugendbeteiligungsbüro wird zur Zeit erarbeitet.
zu 2.)
Derzeit gibt es keine neuen Stadtteilkonzepte. Die Fachplanung der Kinder- und Jugendarbeit wird bis zum Ende des Jahres 2019 personell neu aufgestellt. Danach beginnt eine Auseinandersetzung über Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit zur Erstellung einer Roadmap (s. H-0363/2019) und die Festlegung von Qualitätsstandard sowie eine Bestandsaufnahme der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in der gesamten Stadt. Ergebnisse dieser Prozesse, Aussagen zum Bestand und von Bedarfen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie daraus entwickelte Handlungsempfehlungen werden im Frühjahr 2021 vorgestellt werden können.
zu 3.)
Eine entsprechende Befragung wurde im ersten Halbjahr 2019 nicht durchgeführt. Eine Ausschreibung wird gegenwärtig vorbereitet, um ein entsprechendes Forschungsinstitut mit der Befragung beauftragen zu können. Auch nach der Ausschreibung sind umfangreiche weitere vorbereitende Arbeiten zu erledigen. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die Befragung am Ende des ersten Halbjahres 2020 durchgeführt werden kann. Ergebnisse der Schüler*innenbefragung werden zum Ende des Jahres 2020 vorliegen und dann kommuniziert.