Drucksache Nr. 15-2365/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Jugendgerechtes Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 7.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-2365/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Jugendgerechtes Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.09.2019
TOP 7.4.1.

Die Stadt Hannover ist Partner im Bundesprozess „Jugendgerechte Kommunen“1. Laut Webseiteneintrag sollte im 1. Halbjahr 2019 eine Befragung von Lernenden an weiterführenden Schulen durchgeführt werden, um die aktuellen Bedarfe für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu ermitteln. Die Ergebnisse der Befragung sollen in bedarfsgerechte Stadtteilkonzepte überführt werden und im folgenden Jahr 2020 zur
Umsetzung gebracht werden.
Bei der Vorstellung des Konzeptes in Döhren-Wülfel2 wurde ausdrücklich vorgeschlagen, dies auch in den anderen Bezirksräten zu tun3.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Warum wurde der Bezirksrat Linden-Limmer anders als beispielsweise der
Bezirksrat Döhren-Wülfel bislang nicht über die allgemeinen und bezirksspezifischen Auswirkungen des Bundesprozesses informiert?

2. Ist sowohl eine allgemeine wie auch eine hinsichtlich der bedarfsgerechten Stadteilkonzepte aussagekräftige Vorstellung gegenüber dem Bezirksrat vorgesehen? Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?

3. Wurde im ersten Halbjahr 2019 eine entsprechende Befragung durchgeführt, wenn ja, mit welcher Beteiligung und welchen Ergebnissen, wenn nein, wann wird das geschehen und wann ist mit der Vorstellung der Ergebnisse zu rechnen?

1 https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Politik/B%C3%BCrgerbeteiligung-Engagement/Mein-Hannover-2030/Das-Arbeitsprogramm/%E2%80%9EJugend-lebt-Stadt-%E2%80%93-jugendgerechtes-Hannover%E2%80%9C

2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/TOPS/20190214_STBR08_3

3 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/TO/20190214_STBR08_P

Antwort der Verwaltung:


zu 1.)
Die Verwaltung hat auf Grundlage eines beschlossenen Antrages (DS 15-2494/2018 N1 S1) dem Bezirksrat Döhren-Wülfel über die Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ am 14.2.2019 berichtet und über den Auftrag an die Verwaltung, der sich aus einem entsprechenden Haushaltsbegleitantrag (DS H-0363/2019) ergibt, informiert.

Grundlage dafür war der Änderungsantrag (DS 15-2571/2017) des Bezirksrats Döhren-Wülfel, mit dem Inhalt, ein Jugendparlament im Stadtbezirk Döhren-Wülfel einzurichten zu lassen.
Die Verwaltung hat auf den Beschluss des Bezirksrates geantwortet (Drucksache Nummer 15-2749/2017 S1), dass das Projekt „Jugend lebt Stadt“ ein gesamtstädtisches ist und Jugendlichen über Bezirksgrenzen hinweg, Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen.
Es gab in der Bezirksratssitzung die Anregung eines Mitgliedes, das Konzept auch in anderen Stadtbezirken vorzustellen. Es handelte sich bei dem Bericht jedoch nicht um ein fertiges Konzept zu einem Jugendbeteiligungsbüro, sondern um die Vorstellung der Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ und die Vorstellung des Ratsauftrages mit den damit zusammenhängenden Aufgaben.

Einen Bericht über die Ergebnisse des Programms „Jugendgerechte Kommune“ in allen Stadtbezirken zu geben, war und ist nicht vorgesehen. Das Konzept für das Jugendbeteiligungsbüro wird zur Zeit erarbeitet.


zu 2.)
Derzeit gibt es keine neuen Stadtteilkonzepte. Die Fachplanung der Kinder- und Jugendarbeit wird bis zum Ende des Jahres 2019 personell neu aufgestellt. Danach beginnt eine Auseinandersetzung über Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit zur Erstellung einer Roadmap (s. H-0363/2019) und die Festlegung von Qualitätsstandard sowie eine Bestandsaufnahme der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in der gesamten Stadt. Ergebnisse dieser Prozesse, Aussagen zum Bestand und von Bedarfen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie daraus entwickelte Handlungsempfehlungen werden im Frühjahr 2021 vorgestellt werden können.

zu 3.)
Eine entsprechende Befragung wurde im ersten Halbjahr 2019 nicht durchgeführt. Eine Ausschreibung wird gegenwärtig vorbereitet, um ein entsprechendes Forschungsinstitut mit der Befragung beauftragen zu können. Auch nach der Ausschreibung sind umfangreiche weitere vorbereitende Arbeiten zu erledigen. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass die Befragung am Ende des ersten Halbjahres 2020 durchgeführt werden kann. Ergebnisse der Schüler*innenbefragung werden zum Ende des Jahres 2020 vorliegen und dann kommuniziert.