Antrag Nr. 15-2363/2019:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Limmerstraße

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Fußgängerzone der Limmerstraße wird mit verbesserten Bodenmarkierungen ausgestattet, um insbesondere dem motorisierten Individualverkehr deutlich(er) zu machen, dass in der Regel nur eine Überfahrt erlaubt ist. Dazu sollen die Querungen Mathildenstraße – Kochstraße, Fortunastraße – Stärkestraße, Viktoriastraße – Albertstraße, Grotestraße – Nedderfeldstraße und Velberstraße – Leinaustraße mit durchgezogenen weißen Bodenmarkierungen begrenzt werden.

Zudem werden an allen Kreuzungen der Limmerstraße die Fußgängerzonenzeichen auf dem Bodenbelag erneuert, nach Möglichkeit so, dass sie (z.B. auch durch die Verwendung von reflektierender Leuchtfarbe) besser sichtbar werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, diesem Antrag schnellstmöglich nachzukommen.

Begründung


Die Limmerstraße wird, insbesondere von ortsunkundigen Personen, im Bereich der Fußgängerzone vermehrt mit Automobilen befahren. Es ist deutlich geworden, dass die an jeder Kreuzung aufgestellten Schilder nicht ausreichen, um allen Menschen zu verdeutlichen, dass sie, ausgenommen als Lieferverkehr und als Anlieger*in für die Zufahrt zu Grundstücken, die Fußgängerzone nicht befahren dürfen.

Gerade der motorisierte Individualverkehr erhöht die Nutzungskonflikte, welche heute schon auf der Limmerstraße vorhanden sind. Es ist daher im Interesse der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone mehr als sinnvoll, geeignete Maßnahmen zu finden, welche die Befahrungsmöglichkeiten und -verbote verdeutlichen. Dabei bietet unser Vorschlag die Möglichkeit einer schnellen Umsetzung ohne die Notwendigkeit von weiterreichenden Umbaumaßnahmen.

Weiße Bodenmarkierungen können dabei verdeutlichen, dass lediglich eine Querung der Limmerstraße, nicht jedoch das Befahren dieser erlaubt ist. Zudem sollten die Fußgängerzonenzeichen auf dem Boden aufgefrischt und optisch verbessert werden, da sie momentan kaum sichtbar sind und somit als nahezu sinnfrei erscheinen.