Antrag Nr. 15-2362/2018:
Luftmessstation im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Luftmessstation im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die LHH wird aufgefordert, im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld eine Luftmessstation an einem geeigneten, verkehrsreichen Standort einzurichten.

Begründung


Wie in der HAZ Online am 13.08. d.J. berichtet wurde1, ist sogar strittig, wann (voraussichtlich) die Stadt Hannover die von der EU vorgegebenen Luftschadstoffgrenzwerte wird einhalten können. Ein Grund dafür ist, dass nicht überall in der Stadt vor Ort gemessen wird. Stattdessen wird ein Algorithmus bemüht, um die tatsächlich gemessenen Schadstoffwerte auf andere Stadtteile, in denen nicht gemessen wird, hochzurechnen. (Vgl. hierzu die Antwort auf eine einschlägige Anfrage von mir im Protokoll der Bezirksratssitzung v. 14.09.20172)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führt derzeit Klagen gegen mehrere deutsche Städte - darunter auch Hannover - wegen der Nichteinhaltung von EU-Luftqualitätsnormen. Der zulässige Grenzwert beträgt 40 µg/m3 bei Stickstoffdioxid (NO2). Auch Hannover (mit 55 µg/m3 überschreitet den No2-Grenzwert, der bereits seit 2010 gilt, erheblich.

Zum Thema Luftmessung schreibt die DUH: "... tendenziell befürwortet die DUH die Einrichtung mehrerer Messstationen in unterschiedlichen Gebieten von größeren Städten. Sehr oft schon konnten wir feststellen, dass bei wenigen Messstationen argumentiert wird, man hätte eine hohe Luftbelastung lediglich an wenigen Stellen im Stadtgebiet. Dort wo nicht gemessen wird, gilt die Luft dann als sauber. Auch wenn es Modelle gibt, die die Schadstoffbelastung im gesamten Stadtgebiet modellieren sollen, konnten wir häufig feststellen, dass diese deutlich zu optimistische Ergebnisse auswerfen. Hier scheinen sich unsere Beobachtungen zu decken. Für die realistische Betrachtung der Luftqualität in Großstädten ist eine verkehrsnahe Messstation oft nicht ausreichend."3

Seinerzeit stand in der v.g. Antwort auf meine Anfrage: „Da aus Kostengründen nicht in jedem Stadtbezirk Hannovers eine Messstation errichtet werden kann, entspricht es der gängigen Praxis, Modellrechnungen zur Ausbreitung von Luftschadstoffen durchzuführen." Demgegenüber steht z.B. in einem EUGH-Urteil4 in Bezug auf die Luftreinhalteplanung, dass selbst ,,drastische wirtschaftliche (...) Maßnahmen", die zur Grenzwerteinhaltung erforderlich wären, den Mitgliedstaaten abverlangt werden können, wenn diese erforderlich sind, um den Grenzwerten Rechnung zu tragen. Das Kostenargument darf daher hier keine Rolle spielen. Da die standortgenaue Ermittlung des Schadstoffgehalts in der Luft eine solche Maßnahme ist - anders lässt sich kaum Handlungsbedarf erkennen - ist die Errichtung der beantragten Luftmessstation als sachlich und rechtlich geboten anzusehen.

1 http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Luftverschmutzung-Fuer-Hannovers-Stadtverwaltung-
sind-Diesel-Fahrverbote-nicht-vom-Tisch
2 S. 20-21
3in einer E-Mail an mich v. 04.10. d.J.
4 EuGH-Urteil vom 19.Dezember 2012 (Kommission vs. Italien, C-68/11, Rn. 59-64)